· Fachbeitrag · Zahnarzthaftung
Schadenersatz wegen unbrauchbarem Zahnersatz: Wer kann was vom Zahnarzt verlangen?
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover, www.armedis.de
| Nach ständiger Rechtsprechung haben Patienten immer dann, wenn die Leistung des Zahnarztes unbrauchbar ist, ein Wahlrecht, ob sie das Behandlungshonorar zurückverlangen oder die Zahlung der Kosten einer Nachbehandlung geltend machen. Doch stehen in diesem Zusammenhang neben dem Patienten auch dessen privatem Krankenversicherer Ansprüche gegenüber dem betroffenen Zahnarzt zu? Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht (LG) Hannover und ihm folgend das Oberlandesgericht (OLG) Celle vor Kurzem zu beschäftigen. Das Ergebnis ist für Zahnärzte positiv und schützt sie vor doppelten Inanspruchnahmen. |
Der Fall
Der beklagte Zahnarzt hatte vom September 2007 bis März 2009 bei seiner Patientin eine umfassende Implantatversorgung ihres Ober- und Unterkiefers vorgenommen. Im weiteren Verlauf der Behandlung gab es Probleme sowohl beim Einsetzen der Provisorien als auch der Suprakonstruktionen und bei der Mundhygiene, weil Abstände zwischen Implantaten zu gering waren. Die Patientin brach die Behandlung ab und verklagte den Zahnarzt vor dem LG Hannover auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Verfahren vor dem LG Hannover
In einem ersten Verfahren stellte das LG Hannover fest, dass dem Zahnarzt bei der Behandlung Fehler unterlaufen sind (Urteil vom 23.07.2014, Az. 14 O 191/13). So hätte er die den Implantaten zugrunde liegende Stegkonstruktion zu voluminös geplant, die deswegen schlecht zu reinigen war. Weiterhin seien bei zwei Implantaten erforderliche Mindestabstände unterschritten worden und es sei fehlerhaft gewesen, die begonnene Therapie ab einem im Urteil genannten Zeitpunkt weiter fortzusetzen, da diese ab diesem Zeitpunkt nicht mehr indiziert gewesen sei. Der Zahnarzt wurde deshalb zur Zahlung von 424,12 Euro Schadenersatz für Nachbehandlungskosten und weiterer 6.000,00 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Daneben wurde er dazu verpflichtet, sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
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