· Fachbeitrag · beA-Leserforum
Fehlgeschlagene Zustellung bei unbestimmter Signatur?
| FRAGE: Ist eine Nachricht vom Gericht mit EB-Anforderung wirksam zugegangen und damit das angehängte Urteil zugestellt, wenn die Signaturprüfung Fehlermeldungen (mit oder ohne Ausrufungszeichen im gelben Kasten) ergibt? |
ANTWORT von Ilona Cosack, Mainz: Bei der Zustellung per eEB entscheidet der Anwalt mit dem Datum der Kenntnisnahme, wann und ob ein Dokument als zugestellt zur Kenntnis genommen wird. Sofern die im eEB aufgeführten Dokumente nicht vollständig sind oder der Empfänger nicht der richtige ist, können Sie das eEB ablehnen. Sonst sollten Sie das eEB abgeben. Der Status der Signaturprüfung ist für die wirksame Zustellung unerheblich.
Mögliche beA-Fehlermeldungen sind:
- Der Versand der Nachricht durch die Justiz kann nicht bestätigt werden, da die Prüfung des Herkunftsnachweises zu dem Ergebnis unbestimmt führte.
- Der Status der Signatur ist unbestimmt. Mindestens eine notwendige Prüfung konnte nicht durchgeführt werden oder lieferte ein unbestimmtes Ergebnis.
- Die Signatur konnte mathematisch nicht geprüft werden, da die Inhaltsdaten nicht vorliegen.
Quelle: Ausgabe 06 / 2022 | Seite 92 | ID 48220611