· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Diese Änderungen bringt die beA-Version 3.15
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Mit dem beA-Update 3.15 vom 27.10.22 hat die BRAK die Vorbereitungen für die ab dem 30.10.22 notwendige Umstellung auf die neue XJustiz-Version 3.3.1 vorgenommen. Und eine beA-Version 3.16 mit weiteren Änderungen und Verbesserungen ist (bei Redaktionsschluss am 28.11.22) für den 1.12.22 geplant (darüber berichtet AK in der nächsten Ausgabe). |
1. Notwendig: Aktualisieren Sie die beA-Client Security
beA funktioniert nur mit der aktuellen beA Client Security. Die aktuelle Version der beA-Client-Security hat die Bezeichnung: 3.15.0.2. Die aktuelle beA-Version ist derzeit 3.15.5.211 (jeweils Stand: 10.11.22).
2. Neu: Für Justiz Eilbedürftigkeit kennzeichnen
Die Justiz hat einen Standard zur Priorisierung von Nachrichten erarbeitet, der im XJustiz-Strukturdatensatz abgebildet wird. Das neue Feld „Sendungspriorität“ wird nur sichtbar, wenn als Empfänger eine Justizbehörde ausgewählt wird. Beim Versand an andere beA-Empfänger steht das Feld nicht zur Verfügung.
PRAXISTIPP | Verschieben Sie in der Nachrichtenübersicht bei der Spaltenauswahl die Sendungspriorität in die aktuelle Auswahl an die oberste Stelle. Dann wird Ihnen ein blaues Ausrufezeichen angezeigt. Die BRAK weist allerdings darauf hin: Bei Gerichten, die Nachrichten noch ausdrucken, sollten Sie die Eilbedürftigkeit „bis auf Weiteres“ auch im Schriftsatz erwähnen. Sonst ist nicht gewährleistet, dass die Sendungspriorität „in allen Fällen gesondert berücksichtigt“ wird. |
3. „Dringend“ und „Zu prüfen“ sind weggefallen
Die Kästchen „Dringend“ und „Zu prüfen“ sind entfallen, um Verwirrungen aufgrund der ähnlichen Attribute der Sendungspriorität zu vermeiden.
4. Das BRAV ist aktualisiert
Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) ermöglicht nun auf Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung jederzeit die vollständige Anzeige aller Suchergebnisse unabhängig von der Anzahl der Treffer. Des Weiteren werden im BRAV jetzt auch die Zustellungsbevollmächtigten angezeigt.
In der englischsprachigen Version werden nicht zu übersetzende Wörter wie z. B. „Rechtsanwältin“ nun auch korrekt mit Umlauten dargestellt.
5. Die Anzeige eEB ist verbessert
Das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) ist ein Strukturdatensatz. Daher hat der Benutzer wenig Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt des eEB. Nun wird nach einer Abgabe einer eEBe über den sicheren Übermittlungsweg deutlicher als bisher angezeigt, wenn ein eEB in Vertretung abgegeben worden ist. Dagegen erfolgt nicht mehr die Angabe, in welcher Rolle die eEB Abgabe versendet worden ist.
PRAXISTIPP | Verwenden Sie beim Hochladen von Anhängen das Feld „Anhangs-Bezeichnung“, z. B. bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt. Die dort eingetragenen Informationen finden Sie im eEB wieder. |
Beachten Sie | In der Ansicht des eEB gibt es eine neue Schaltfläche „Erstelle PDF-Dokument“. Diese lässt sich in der aktuellen beA-Version 3.15 noch nicht nutzen!
6. Akteneinsichtsportal mit anwaltlicher SAFE-ID nutzen
In dem Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder (https://www.akteneinsichtsportal.de/) kann jetzt mit der SAFE-ID des Anwalts eine dort bereitgestellte elektronische Akte von Gerichten und Staatsanwaltschaften abgerufen werden. Ein Abruf mit einer beA-Mitarbeiterkarte ist (noch) nicht möglich!
Beachten Sie | Auch für den Zugriff auf das Akteneinsichtsportal ist die beA-Client Security erforderlich. Wählen Sie den SAFE-Verzeichnisdienst der BRAK (beA-Postfächer) aus:
Nach dem Klick auf „Anmelden“ erscheint eine Oberfläche, die an die Oberfläche der beA-Webanwendung erinnert:
Wählen Sie sodann den Sicherheits-Token aus und geben Sie die PIN (einmal) ein. Danach stehen für Sie die elektronischen Akten für einen Zeitraum von (in der Regel) 30 Tagen ab Bereitstellung zum Abruf bereit.
7. Diese einzelnen Fehler sind ebenfalls behoben
Bei Nutzung der Fernsignatur konnte es in bestimmten Konstellationen vorkommen, dass eine doppelte Signaturdatei erstellt wurde. Dieser Fehler wurde zwar behoben. In der praktischen Anwendung dauert die Nutzung der Fernsignatur über die beA-Webanwendung aber erheblich länger als die Anbringung der Signatur mit einem auf der Karte befindlichen Zertifikat. Das zeigen immer wieder die Störungsmitteilungen des beA-Supports.
Leider hängt sich das System auch immer wieder auf, sodass oft keine Fernsignatur oder die Neuanmeldung am beA möglich ist. Als Backup bleibt hier nur die Lösung einer alternativen Signaturkarte, bei der sich die Signatur noch auf der Karte befindet (folgende Signaturkarten sind von der BRAK für das beA zugelassen: DGN-Bestellportal, d-trust-Bestellportal und Telesec-Bestellportal).
Kam es beim Versenden einer Nachricht zu einem Fehler, konnten auch alle folgenden Nachrichten nicht versendet werden. Dieser Fehler ist nun behoben und ein Fehler beim Versenden nur einer einzigen Nachricht blockiert nicht mehr das Versenden aller weiteren Nachrichten.
Manchmal konnte ein Strukturdatensatz, der zwingend beim Senden an die Justiz erforderlich ist (xjustiz_nachricht.xml), nicht erfolgreich übermittelt und die Nachricht vom Empfänger nicht verarbeitet werden. Ab jetzt wird eine zusätzliche Prüfung beim Versand dafür sorgen, dass eine solche Nachricht nicht versandt, sondern gespeichert wird. Der Versand der Nachricht kann also erneut angestoßen werden und wird nur dann abgeschlossen, wenn der Strukturdatensatz erfolgreich mitgegeben wird.
Nachrichten mit Sonderzeichen in den Feldern „Betreff“ oder „Aktenzeichen“ können zukünftig nicht mehr versendet werden. Dies verhindert das beA von vornherein mit dem Hinweis: „Das entstehende XJustiz enthält ungültige Zeichen. Bitte passen Sie Ihre Eingaben entsprechend an.“ Bislang wurden solche Nachrichten mit falschen Sonderzeichen zwar versendet, konnten aber bei der Justiz nicht verarbeitet werden.
Beachten Sie | Sie können die Sonderzeichen: „: & - , / ! ( ) _ +“ verwenden, nicht jedoch den langen Gedankenstrich ‒ oder den Backslash \.
PRAXISTIPP | Der beA-Support wies außerdem auf Folgendes hin: „Wenn Sie aufgrund einer Fehlermeldung wegen Verwendung eines Sonderzeichens in den Feldern ‚Betreff‘ oder ‚Aktenzeichen‘ Änderungen vornehmen, kann der Fehler auftreten, dass die Nachrichtenanhänge beim Versand der Nachricht nicht mit übertragen werden.“ Dieser Fehler wurde zwar am 10.11.22 behoben. Prüfen Sie dennoch jede versandte Nachricht unbedingt im Ordner „Gesendet“, um sicherzustellen, dass alle zu versendenden Anhänge übertragen wurden (vgl. dazu BGH 20.9.22, XI ZB 14/22, Abruf-Nr. 231805; vgl. auch AK 22, 114). |
8. Ausblick
Die beA-Version 3.16 wird eine neue beA-Webanwendung und eine neue Version der beA-Kanzleisoftware-Schnittstelle umfassen. Das Installationsprogramm soll verbessert werden, um zukünftige Installationen und Aktualisierungen der beA-Client Security zu vereinfachen. Die BRAK weist darauf hin, dass in Vorbereitung auf die von der Justiz zum 1.1.23 vorgesehene Erweiterung der Mengenbegrenzung (1.000 Dateien und 200 MB) die von der beA-Client Security genutzte Java-Laufzeitumgebung auf 64 Bit umgestellt werden muss. Dazu wird das Installationsprogramm der beA-Client Security aktualisiert, die ausschließlich in einer 64-Bit-Version angeboten wird.
Beachten Sie | Bitte prüfen Sie, ob Ihr Kanzlei-Betriebssystem die 64-Bit-Version unterstützt. Wer noch mit 32-Bit-Versionen arbeitet, kann dann nicht mehr mit dem beA arbeiten.
Weiterführende Hinweise
- Die Screenshots dieses Beitrags wurden mit freundlicher Genehmigung der BRAK ohne Änderung wiedergegeben.
- In AK und auf der Seite https://bea-abc.de halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten in Sachen beA gibt.