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  • 14.06.2023 · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid muss nicht elektronisch erfolgen

    | Für den Einspruch gegen einen Bußgelbescheid im OWi-Verfahren gilt nicht die elektronische Form der § 110c OWiG, § 32d StPO. Dies war bislang in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ist nun aber von den beiden OLG Frankfurt/Main und Karlsruhe bestätigt worden (OLG Frankfurt/Main 28.2.23, 1 Ss-OWi 1460/22, Abruf-Nr. 235167 ; OLG Karlsruhe 22.3.23, 2 ORbs 35 Ss 125/23, Abruf-Nr. 235169 ). |