Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ungewöhnlich früh ‒ bereits Ende Februar 2025 ‒ hat die BRAK die Mitgliederstatistik veröffentlicht (iww.de/s12699). Und mich beschäftigt sie in diesem Jahr besonders, denn sie zeigt eine deutliche Veränderung im Arbeitsmarkt. Auf diesen Wandel sollten wir uns einstellen.

     

    Die Zahl der niedergelassenen Anwälte geht weiterhin merklich zurück. Zum 1.1.25 waren es nur noch 138.175 Mitglieder. Dies ist ein Rückgang um 0,63 % oder um netto 674 Kollegen. Sieht man sich den rückläufigen Trend über die vergangenen knapp zehn Jahre an, wird die Dimension besonders deutlich. Seit die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (tätig bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber) zum 1.1.16 möglich war, wurden die Zahlen erstmals zum 1.1.17 für Anwälte und Syndizi getrennt dargestellt. Seither ist die Zahl der reinen Anwälte um insgesamt 10,3 % (also knapp 16.000 Mitglieder) gesunken. Der Trend hält an, dass immer weniger Anwälte in Kanzleien tätig sind.

     

    Die Ursachen dafür dürften vielfältig sein: Die anwaltliche Tätigkeit verliert an Attraktivität und dies nicht nur wegen der nicht regelmäßig angepassten Honorare. Inkassodienstleister übernehmen mehr Alltagsfälle und der BGH ist großzügig, was unter einer Inkassodienstleistung zu verstehen ist. Die Mandanten sind kritischer geworden, wann und wie sie Anwaltsdienstleistungen in Anspruch nehmen, auch wenn sie oft den Weg zum Anwalt zu spät suchen. Außerhalb von Großkanzleien wird es ‒ gerade in ländlicheren Gebieten ‒ schwieriger, eine angemessene Honorierung durch den Umsatz zu erzielen.

     

    Dagegen wird es immer attraktiver, als Syndikusrechtsanwalt zu arbeiten. Das spiegelt deren wachsende Zahl wider. So waren zum 1.1.25 bereits 27.789 Mitglieder als Syndikus zugelassen. Davon haben 20.204 Kollegen eine Doppelzulassung (wobei die meisten nicht in nennenswerten Umfang als freie Anwälte tätig sind) und 7.585 sind reine Syndizi. In beiden Gruppen ist der Frauenanteil höher (46 % bei Doppelzulassungen und 60,4 % bei reiner Syndikuszulassung) als in der niedergelassenen Anwaltschaft mit 35 %. Hinzukommen dürften weitere ca. 13.000, die bisher die Syndikuszulassung nicht benötigen, weil sie z. B. von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Das erhöht die Zahl der Syndizi auf rund 40.000, also rund ein Viertel der Anwaltschaft.

     

    Wirklich wahrgenommen wird in der Anwaltsöffentlichkeit diese Entwicklung immer noch nicht. Syndizi werden oft als „nicht richtige Anwälte“ eingestuft. Dabei wird übersehen, dass diese die externen Anwälte beauftragen und damit für einen erheblichen Umsatz der Kollegen sorgen.

     

    Eine weitere Zahl verdient Aufmerksamkeit: Die Zahl der Rechtsanwalts-GmbH stieg deutlich um 8,6 % auf 1.525 an. Der Markt hat die früher verpönte Haftungsbeschränkung akzeptiert.

     

    Mit besten kollegialen Grüßen

     

    Ihr Martin W. Huff

    Quelle: Ausgabe 04 / 2025 | Seite 2 | ID 50352641