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  • 21.10.2024 · Fachbeitrag · Befangenheit

    Richter, die sich nicht an Terminabsprachen halten, dürfen nicht mehr mitwirken

    | Einigen sich der Verteidiger und der Richter darauf, dass während des Urlaubs des Verteidigers nur sog. Schiebetermine ohne inhaltliche Verhandlung stattfinden, darf das Gericht weder die Frist für abschließende Beweisanträge noch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft in diese Zeit legen. Bei Verstößen gegen die Absprache ist der Richter befangen und darf nicht mehr an der Verhandlung und dem Urteil mitwirken (BGH 4.6.24, 2 StR 51/23, Abruf-Nr.  244083 ). |