Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Erfolgshonorare, Prozessfinanzierung & Co. ‒ diese neuen Anwaltsleistungen werden möglich

    von RA Udo Henke, Unna

    | Für Mandate zur Inkassodienstleistung und für Mandate bis zu einem Gegenstandswert von 2.000 EUR sollen in Zukunft Erfolgshonorare vereinbart werden können. Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ (abrufbar unter iww.de/s4348 ) vor. |

    1. Diese Neuerungen sind geplant

    Um die geplanten Erfolgshonorare zu ermöglichen, werden in verschiedenen Bereichen weitere Gesetzesänderungen erforderlich. Betroffen sind:

     

    • Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht (BRAO)