· Fachbeitrag · Berufsrecht
Erfolgshonorare, Prozessfinanzierung & Co. ‒ diese neuen Anwaltsleistungen werden möglich
von RA Udo Henke, Unna
| Für Mandate zur Inkassodienstleistung und für Mandate bis zu einem Gegenstandswert von 2.000 EUR sollen in Zukunft Erfolgshonorare vereinbart werden können. Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ (abrufbar unter iww.de/s4348 ) vor. |
1. Diese Neuerungen sind geplant
Um die geplanten Erfolgshonorare zu ermöglichen, werden in verschiedenen Bereichen weitere Gesetzesänderungen erforderlich. Betroffen sind:
- Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht (BRAO)
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