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Fachanwaltsfortbildungen können nachgeholt werden
| Die Fachanwaltschaften erfreuen sich trotz sinkenden Gesamtzulassungszahlen steigender Beliebtheit. Umso relevanter ist der aktuelle Beschluss des Anwaltsparlaments zum erstmaligen Erwerb (§ 4 FAO) bzw. Erhalt von Fachanwaltstiteln (§ 15 FAO): Die verpflichtenden Fortbildungsstunden können in einer angemessenen Zeit nachgeholt werden. Diese Änderung tritt zum 1.10.23 in Kraft (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s8219 ). |
(mitgeteilt von Raphael Szkola, Berlin)
Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 128 | ID 49545006