· Fachbeitrag · Berufsrecht
Intervision ist das DAV-Modell zur kollegialen Beratung in moderierten Online-Gruppen
von RA Udo Henke, Unna
| Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bietet exklusiv den Mitgliedern der Anwaltvereine eine digitale Plattform zur sog. Intervision. Damit werden in moderierten Online-Gruppen der fachliche und kollegiale Austausch auf Augenhöhe ermöglicht und eine neue Perspektive auf herausfordernde Mandate eröffnet. |
1. Das bedeutet „Intervision“
Intervision wird generell als kollegiale Beratung in psychosozialen Berufen sowie in Beratungsberufen definiert. Sie soll letztlich dazu beitragen, berufliche Fehler zu vermeiden und Qualität zu sichern und zu verbessern. Die kollegiale Beratung erfolgt in moderierten Gruppen, auf Augenhöhe und in sich gegenseitig wertschätzender Art und Weise.
Zum einen bedient die Intervision so das Bedürfnis, sich in einem geschützten virtuellen Raum offen und wertschätzend auszutauschen. Zum anderen sollen die Teilnehmenden von den Erfahrungen und Perspektiven innerhalb einer festen Gruppe profitieren, die im besten Fall nach kurzer Zeit zu einem eingespielten (Diskussions-)Team werden soll.
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