Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Berufsrecht

    Serienfälle sind für den Fachanwaltstitel weniger wert

    | Wer einen Fachanwaltstitel will, muss praktische Erfahrung bzw. Fälle vorweisen. Ähneln sich diese inhaltlich, können sie schwächer gewichtet werden. Dies gilt auch, wenn sich ein Fall über mehrere Instanzen erstreckt. Denn er muss deshalb nicht automatisch juristisch komplex und überdurchschnittlich sein (BGH 20.10.23, AnwZ [Brfg] 28/23, Abruf-Nr. 238746 ). |

     

    Wiederholungsfälle sind mit 0,2 nicht zwingend stets geringer als Ausgangsfälle mit 1,0 zu gewichten. Gerechtfertigt ist dies aber, wenn sie eng miteinander verknüpft sind, etwa, weil ihnen hauptsächlich derselbe Lebenssachverhalt und gleich gelagerte rechtliche Probleme zugrunde liegen. Im vorliegenden Fall ging es jeweils um unverlangt zugesandte Werbe-E-Mails, die immer wieder dieselben IT-rechtlichen Fragen aufwarfen (v. a. sog. Double-Opt-In [Anmelden und Bestätigen], Impressumspflicht nach TMG).

     

    An dieser Einstufung als „Serienfälle“ ändert sich auch nichts, wenn jeweils verschiedene Mandanten und Gegner vertreten wurden und zwischen den bearbeiteten Fällen längere zeitliche Abstände lagen (hier: 16 Fälle innerhalb von 17 Monaten). Dass hier einige Mandate über mehrere Instanzen liefen, bedeutet nicht automatisch, dass besondere Erfahrungen über einen „Durchschnittsfall“ hinaus erworben wurden; zumindest dann nicht, wenn der Anwalt die Fälle nicht inhaltlich genauer skizziert. Notwendig sind hier deshalb mehr als 50 bearbeitete Fälle aus den in § 14k FAO genannten Bereichen gewesen!

    (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

    Weiterführende Hinweise

    • Fachanwaltsfortbildungen können nachgeholt werden, AK 23, 128
    • Wo Fachanwalt draufsteht, muss auch Fachanwalt drin sein!, AK 23, 111
    Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 111 | ID 49864426