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  • · Nachricht · Kanzleiorganisation

    Stichtag 1.1.25: Anwaltspost kann länger unterwegs sein

    | Anwälte sollten ein Auge auf das zum 1.1.25 in Kraft tretende neue Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (PostModG) haben. Denn von da an ist „Schneckenpost“ möglich und Gerichte könnten sich von der Rechtsprechung lösen, dass Anwälte von zugestellten Briefsendungen innerhalb Deutschlands am nächsten Werktag ausgehen dürfen ( BGH 17.12.19, VI ZB 19/19, Abruf-Nr. 214043 ; 12.10.22, 4 StR 319/22, Abruf-Nr. 232269 ). Versäumte Fristen könnten so schnell Anwaltsverschulden sein. |

     

    Trotz beA-Pflicht gibt es immer noch Behörden oder Dritte, an die Anwälte Briefe und Eingaben per Post schicken. Auch diese können mitunter fristgebunden sein. Die bisherige Rechtsprechung legte die alte Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zugrunde. Der neue § 18 Abs. 1 PostModG erlaubt der Post allerdings künftig großzügigere Beförderungszeiten. Anwälte können sich daher nicht mehr auf eine Zustellung am nächsten Tag verlassen und müssen ggf. für einen zeitlich früheren Versand oder eine beschleunigte Zustellung sorgen (z. B. PRIO-Brief, Expressversand).

     

     

    PRAXISTIPP | Mit dem neuen Gesetz darf die Bundesnetzagentur automatisierte Poststationen anstelle von regulären Postfilialen zulassen, an denen frankiert, bargeldlos bezahlt und Post eingeworfen werden kann (iww.de/s11403). Der Standortfinder der Deutschen Post gibt bei der Onlinesuche nach Briefkästen und Poststationen deren aktuelle Leerungszeiten grün hervorgehoben an (iww.de/s11404).