· Arbeitsrecht
Post auf rechtsradikaler Facebook-Seite kann fristlose Kündigung rechtfertigen
| Veröffentlicht ein Arbeitnehmer auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite unter seinem Namen und in Straßenbahnuniform ein Foto mit einer meckernden Ziege mit der Sprechblase „Achmed, ich bin schwanger“, kann dies eine fristlose Kündigung der im Eigentum der Stadt stehenden Straßenbahngesellschaft rechtfertigen. So entschied es das LAG Sachsen (27.2.18, 1 Sa 515/17, Abruf-Nr. 201253 ). |
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Quelle: ID 45765040