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  • · Autonomes Fahren

    Fahr-lässig unterwegs? Autonomes Fahren und die Haftungsfrage

    Bild: © RioPatuca Images - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Die Hand vom Steuer nehmen und Software und Algorithmen die Fahrt übernehmen lassen: Während Autokonzerne ihre Entwicklung in Sachen autonomes Fahren schnell vorantreiben, beschäftigen sich Juristen intensiver mit der komplexen Haftungsfrage. So auch auf dem 57. Deutschen Verkehrsgerichtstag im Januar. Geht es um die Schuldfrage, lohnt ein Blick darauf, woran sich Gerichte künftig orientieren werden, wenn computergesteuerte Autos an einem Unfall beteiligt sind. |

     

    In einem Interview mit dem Rechtsexperten Eric Hilgendorf, Leiter der Forschungsstelle RobotRecht an der Universität Würzburg, in der Süddeutschen Zeitung steht genau das im Blickpunkt. Mögliche Konstellationen gibt es viele: der klassische Auffahrunfall, eine Kollision mehrerer Pkw und hohe Schadenersatzforderungen, wenn Verkehrsteilnehmer verletzt wurden. Künftig wird es für die Gerichte schwierig: Wurde der verunfallte Wagen nicht von einem Fahrer, sondern von der Fahrzeug-Software gesteuert, ist die Haftungsfrage komplex. Was geschah zum Unfallzeitpunkt? Hätte der Fahrer in der entscheidenden Situation eingreifen müssen und das Unfallereignis abwenden können? Haftet der Hersteller der Fahrzeug-Software oder ggf. der Anbieter externer IT-Dienstleistungen (z. B. GPS-Verbindungen, Sensoren an Streckenabschnitten), die nicht korrekt arbeiteten?

     

    Wichtig ist dabei auch, zwischen automatisierten und autonomen Fahrzeugen zu unterscheiden. Während in ersteren Assistenz- bzw. teilautomatisierte Systeme den Fahrer unterstützen, übernimmt das autonome Fahrzeug vollständig das Steuer. Aber wann ist ein Fahrer aus der Verantwortung? „Ein Gericht wird immer auch die Umstände bewerten. Wenn ich z. B. auf ein Hindernis zufahre und klar erkennbar ist, dass das Auto nicht bremst oder ausweicht, dann kann die Bewertung vor Gericht sein, dass ich selbst hätte eingreifen können oder sogar müssen.“, erläutert Hilgendorf beispielhaft im Interview die juristischen Schwierigkeiten.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45723153