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  • · Autonomes Fahren

    Wird autonom gefahren, sind Anwälte im Windschatten dabei

    Bild: © Herr Loeffler - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Wird von der autonomen Mobilität gesprochen, ist meist vom Individualverkehr die Rede. Was oft verkannt wird: Die neu erdachten Infrastrukturen im Nah- und Fernverkehr, die Versicherungswirtschaft und die Automobilzulieferer selbst mischen ebenfalls kräftig mit. Und hier sind selbstverständlich auch spezialisierte bzw. unterstützende Juristen gefragt. |

     

    Individuelle Mobilität und mit ihr einhergehende juristische Problemstellungen beschränken sich nicht auf den Verkehr privater Fahrzeuge. Es geht um weitgreifende Konzepte und Entwicklungen wie z. B. emissionsfreie Nahverkehrsangebote, die in die Städteplanung und Energieversorgung hineinreichen, wie der Beitrag „Seilbahnen und autonome Busse zur Entlastung des Stadtverkehrs“ (Deutschlandfunk, 14.3.19) anschaulich zeigt. Das erweitert die Chancen für Anwälte, beteiligte Unternehmen, Verkehrsbetriebe und Energieversorger beratend zu unterstützen, wenn rechtliche Haftungsfragen, Verträge und Risiken im Rahmen von Auftragsprojekten zu prüfen und zu bewerten sind. Auch die Versicherungswirtschaft und die dort beschäftigten Juristen müssen sich auf massive Veränderungen einstellen, wenn perspektivisch immer mehr autonom fahrende Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind: „Die Gesellschaften hätten es weniger mit Einzelpersonen und stattdessen mehr mit Firmen zu tun, die große Flotten an Robotaxis zur zeitlich begrenzten Benutzung anböten“, so das Wirtschaftsmagazin brand eins.

     

    Dass die Automobilzulieferer auch selbst Forschung und Entwicklung vorantreiben, sehen Sie hier in diesem Kurzvideo, in dem u. a. das fahrerlose Transportshuttle des Herstellers Bosch zu sehen ist (Handelsblatt 13.12.18). Welche Aufgaben im Rahmen der autonomen Mobilität auf die Industrie zukommen oder schon gelöst werden, zeigt dieses siebenminütige Video des Bayerischen Rundfunks (11.10.18). Dank seiner „exzellenten Forschungslandschaft ist Deutschland für die intelligente Mobilität gut aufgestellt“, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Einzelheiten hierzu sind auch in der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung formuliert. Die lebendige Forschungs- und Wissenschaftslandschaft spiegelt sich auch in Testfeldern und den hieran beteiligten Partnern bzw. Konsortien (z. B. das Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg, www.hs-karlsruhe.de/taf).

     

    MERKE | Anwälte unterschätzen, wie weit verzweigt sich der Bereich autonome Mobilität darstellt, wenn es um potenzielle Mandanten bzw. nachgefragte Rechtsberatung geht. Hier zeigen sich enge Verbindungen zwischen der Automobilindustrie, Zulieferern sowie Verkehrsverbünden oder Digitalunternehmen und Versicherungen.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45808407