Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Beratungspraxis, Teil 1

    So regeln Sie die dienstliche und private Nutzung von Internet, Intranet, E-Mail

    Bild: © adiruch na chiangmai - stock.adobe.com

    von RA Heike Mareck, zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, www.kanzlei-mareck.de

    | Eines vorweg: Wenige Arbeitgeber regeln oder gestalten bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses den Umgang des Arbeitnehmers mit dem Internet z‒ egal, ob es darum geht, grundsätzlich festzulegen, inwieweit der Arbeitnehmer das Internet am Arbeitsplatz dienstlich oder privat nutzen darf oder man ein Verbot ausspricht. Somit ist mangels ausdrücklicher Regel in den Arbeitsverträgen die individualrechtliche Grundlage für die Internet-, Intranet- und E-Mail-Nutzung das sogenannte Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. |

     

    Zudem ist durch die unterschiedlichen Rechtsfolgen auch im Bereich des Datenschutzes die dienstliche Nutzung sorgfältig von der privaten Nutzung des Internets zu unterscheiden. Doch wann liegt eine betriebliche und wann eine rein private Nutzung vor?

     

    • Definition
    • Dienstliche/betriebliche Nutzung: Es liegt ein spezifischer Bezug zu den dienstlichen Aufgaben des Arbeitnehmers vor.
    •  
    • Private Nutzung: Kein Bezug zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers.