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  • 24.05.2019 · Fachbeitrag · Beratungspraxis, Teil 2

    So kontrollieren Sie die dienstliche und private Nutzung von Internet, Intranet, E-Mail

    | Bei einer Kontrolle der Internet- und E-Mail-Nutzung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist stets das Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und 2 GG, aus dem insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hergeleitet wird, und den Grundrechten des Arbeitgebers, also dessen Persönlichkeitsrechten und seinem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach Art. 14 GG, zu berücksichtigen. |