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  • · Datenschutz

    Sind fast alle Cookie-Banner rechtswidrig?

    Bild: © creative soul - stock.adobe.com

    von Diplom-Wirtschaftsjurist Martin Rätze, Kanzlei Wienke & Becker, Köln

    | Seit einigen Monaten beschäftigen sich die meisten Website-Betreiber mit Fragen rund um Cookie-Banner. Braucht man eines? Wenn ja, welchen Anbieter nutzt man dafür oder programmiert man lieber selbst? Und die wohl wichtigste Frage: Wie genau sollte es gestaltet sein? Die dänische Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat jetzt eine Entscheidung veröffentlicht, die Website-Betreiber aufhorchen lassen wird. Sie hatte sich aufgrund einer Beschwerde mit der Ausgestaltung der Website des Dänischen Meteorologischen Instituts (DMI) beschäftigt ‒ genauer gesagt, mit dem Cookie-Banner auf der Seite. |

    Einsatz von Google-Diensten

    Auf der Seite des DMI waren u. a. diverse Dienste von Google im Einsatz, wie z. B. Google DoubleClick, AdSense, AdWords etc. Dabei wurden Anzeigen aus dem Google-Netzwerk auf der Website des DMI ausgespielt und so dem Besuchenden angezeigt. Über diese Dienste von Google werden auch in erheblichem Umfang personenbezogene Daten der Besuchenden gesammelt, an Google übermittelt und dort ausgewertet. Für welche Zwecke Google diese Daten genau verwendet, bleibt dabei relativ unklar, wenn man sich die Datenschutzhinweise von Google anschaut.

    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

    Zunächst prüfte die Behörde, wer für die so stattfindende Datenverarbeitung überhaupt verantwortlich ist. Infrage kam eine alleinige Verantwortlichkeit des DMI, eine alleinige Verantwortlichkeit von Google oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit von beiden zusammen i. S. d. Art. 26 DS-GVO.