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    Des Anwalts digitale Konkurrenz ... erringt einen Sieg

    Bild: © bluebay2014 - stock.adobe.com

    | Bei Verspätungen entschädigt werden, Anwälte vermittelt bekommen, sich gegen Bußgeldbescheide wehren: Viele Rechtsdienstleistungen lassen sich standardisieren und ermöglichen Rechtsuchenden eine niedrigschwellige Hilfe. Es wird oft darüber gestritten, ob alle diese Legal Tech-Angebote juristisch zulässig sind. Jetzt hat das LG Berlin (15.1.19, 15 O 60/18) zugunsten eines Legal Tech-Anbieters entschieden. |

     

    Die Rechtsanwaltskammer Berlin hatte Unterlassungsansprüche gegen den Legal Tech-Anbieter Mietright (www.wenigermiete.de) geltend gemacht. Die Plattform bietet Rechtsuchenden Unterstützung, wenn Mieterhöhungen ins Haus flattern, die Miete wegen Mängeln gemindert werden soll oder gegen die Mietpreisbremse verstoßen wurde. Das LG Berlin hat zugunsten der Anbieter entschieden, deren Dienstleistungen nicht gegen § 3 RDG verstoßen würden und auch nicht sonst unlauter wären.

     

    Über die anwachsende Konkurrenz durch Legal Tech-Angebote und wie sich die Anwaltschaft und die Anbieter der unterschiedlichen Legal-Tech-Dienstleistungen gegenüberstehen sowie argumentieren, berichtet die Süddeutsche Zeitung. So fordere der Bundesverband Deutsche Start-ups, Gesetze zu ändern. Dabei geht es vor allem um das Problemfeld Fremdkapital, auf das die Legal Tech-Branche häufig angewiesen ist.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45703530