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    E-Health und Telemedizin: Der Arzt am Bildschirm

    Bild: © agenturfotografin - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Die ausschließliche Fernbehandlung war Ärzten bisher verboten. Auf dem diesjährigen Ärztetag in Erfurt wurde nun eine Lockerung beschlossen. Künftig können sich Kranke von daheim aus in die Praxis klicken. Im Einzelfall natürlich. Denn der Arzt muss das jeweils auch als vertretbar ansehen und die ärztliche Sorgfalt wahren. |

     

    Ohne einen persönlichen Patient-Arzt-Kontakt wird es in vielen Fällen selbstverständlich nicht gehen. Gleichzeitig wird Ärzten aber eine rechtlich zulässige Möglichkeit eröffnet, Patienten in angemessenen Fällen per Fernkommunikation zu befragen und zu behandeln (telefonisch, Videoübertragung, Online-Chat). Dabei wird eine zunehmende Telemedizin auch mit Haftungsfragen und Behandlungsfehlern in einzelnen Fällen einhergehen, die Medizinrechts-Anwälte beschäftigen. Insgesamt setzt sich die Telemedizin in Europa immer weiter durch. Ein Austausch über die jeweiligen Entwicklungen in den Ländern findet beispielsweise auf dem Nationalen Fachkongress Telemedizin statt.

     

    Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass in Deutschland bis Ende 2018 Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein sollen. Auch einzelne Bundesländer unterstützen die Rahmenbedingungen für eine zuverlässige Fernbehandlung: