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    Telematik-Policen: Zweimal scharf gebremst, schon gibt es Minuspunkte …

    Bild: © leowolfert - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Telematik-Tarife sind noch eine Nische. Bald soll aber schon über ein Viertel der Autofahrer solch eine Versicherungspolice besitzen. Wer sich dafür entscheidet, offenbart den Versicherern sein Fahrverhalten: beispielsweise wie und wann man unterwegs ist, ob man vorausschauend fährt und sich an Geschwindigkeitsgrenzen hält. Das Fahrverhalten digital zu erfassen, klappt längst auch schon per App. |

     

    Das Telematik-Modell, das einer Dauerüberwachung des gesamten Unterwegsseins gleichkommt, hat eine blendende Zukunft, glaubt man einzelnen Einschätzungen. „Mehr als 25 Prozent aller Autofahrer werden bald so versichert sein, sagen HUK-Coburg und Allianz voraus“, so die Süddeutsche Zeitung (16.6.19). Mittlerweile sind die Verträge derart begehrt, dass offensiv damit geworben wird und die Vorteile für Versicherungsnehmer erläutert werden. So erklärt beispielsweise die HUK-Coburg hier, was Telematik ist und wie die Daten genutzt werden. Der HDI-Konzern sieht Telematik-Tarife als lukrativ für junge Fahrer an, die normalerweise anfangs in eine niedrige und sehr teure Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, wenn sie ihre erste Kfz-Versicherung abschließen. Nutzen schon Fahranfänger einen Telematik-Tarif, profitieren sie direkt von niedrigen Prämien, wenn sie vorausschauend und sicherheitsbewusst fahren. Das macht die Tarife gerade für Fahranfänger interessant, die Geld sparen wollen und damit auch früh an ein „überwachtes“ Fahren gewöhnt werden. Und die vielleicht schon sehr bald vergessen, dass bei jedem Motorstart der Datenfluss beginnt.

     

    Der Zugang zu einem immer weiter wachsenden Datenschatz kann ein weiterer Impuls sein, Telematik-Tarife zu etablieren. „Gleichzeitig besteht bei den Versicherern eine gewisse Sorge, dass Unternehmen wie Google oder Amazon mit ihrer Finanz- und Datenmacht in das Versicherungsgeschäft einsteigen“, heißt es in einem jüngeren Abschlussbericht der Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlicher Verbraucherschutz.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45983014