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    Warten auf den Mausklick ‒ werden die Kommunen pünktlich digital?

    Bild: © Kheng Guan Toh - stock.adobe.com

    | Der Stichtag im Onlinezugangsgesetz rückt immer näher: Bis Ende 2022 müssen Bund, Länder und Städte Dienstleistungen auch digital anbieten. 575 OZG-Leistungen für Bürger und Unternehmen sind umzusetzen. Wie kommen die Städte mit ihren entsprechenden IT-Infrastrukturen voran? Ein genauer Blick zeigt: Das Großprojekt ist komplex. |

     

    Dass sich Deutschland mit der Digitalisierung schwertut, ist häufig zu hören. Es sind die immer wiederkehrenden Klagen über löchrige Netzabdeckung im Mobilfunk und den schleppenden Breitbandausbau bei den Internetzugängen. Dabei sollen die Städte ihre Dienstleistungen schon bald umfassend auch online anbieten. Ambitioniert ist die Stoßrichtung des Onlinezugangsgesetzes (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, OZG), das Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über Portale auch digital anzubieten. Und das ist keine kleine Herausforderung, wenn man sich den Katalog an Dienstleistungen für Bürger und Gewerbetreibende anschaut, der von den Städten erbracht wird. Das Bundesinnenministerium hat insoweit etwa 575 Verwaltungsleistungen einbezogen.

     

    Selbst Deutschlands Internethauptstadt Frankfurt hat hier noch gewaltige Aufgaben vor sich, wie die FAZ berichtet (15.2.20): „Noch, so muss der für das Digitale zuständige Stadtrat Jan Schneider (CDU) eingestehen, ist erst ein Bruchteil der Verwaltungsvorgänge in Software und smarte Dokumente übersetzt.“ Wie das Bundesland Rheinland-Pfalz seine digitale Verwaltung vorbereitet, erläutert ein Beitrag von Staatssekretär Randolf Stich im Online-Journal Verwaltung der Zukunft (19.12.19).

     

    In Leipzig hat die Lecos GmbH Online-Angebote für das städtische Bürgerportal entwickelt. Geschäftsführer Peter Kühne erläutert, vor welche Herausforderungen das OZG die Kommunen stellt.

     

    Frage: Der Zeitplan ist eng ‒ die Kommunen müssen recht schnell das OZG bis Ende 2022 umsetzen. Ist die zeitliche Vorgabe einzuhalten?

     

    Antwort: Rein formal gesehen spricht nichts dagegen, die Umsetzungsfrist des OZG bis Ende 2022 einzuhalten. Die erforderlichen Zugänge wären online mit relativ einfachen Methoden abbildbar. Wir könnten schlicht Formulare ins digitale Format übertragen. Das entspricht jedoch in keiner Hinsicht den Ansprüchen einer tatsächlichen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, also dem Anstoßen von digitalen Workflows. Dies zu realisieren, ist weit komplexer. Im Freistaat Sachsen haben wir für die OZG-Umsetzung die Komm24 gegründet, eine Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Land. Ihr Ziel ist es, das OZG möglichst flächendeckend und einheitlich im gesamten Bundesland umzusetzen. Die einheitliche Portalplattform Amt24 wird vom Land Sachsen zur Verfügung gestellt. Für diese werden von der Komm24 Antragsassistenten entwickelt und den sächsischen Kommunen zur Verfügung gestellt. Zwei davon sind bereits heute produktiv.

     

    Frage: Wie stellen sich die technischen Herausforderungen jeweils konkret dar?

     

    Antwort: Es sind vor allem zwei informationstechnische Herausforderungen, die uns umtreiben. Das ist zum einen die Heterogenität der Softwarelösungen, den sogenannten Fachanwendungen, die in den einzelnen Kommunen eingesetzt werden. Oft gibt es mehrere Lösungen für den gleichen Zweck. Die Antragsassistenten des Serviceportals müssen mit all diesen verschiedenen Anwendungen über spezielle Schnittstellen kommunizieren können.

     

    Die andere Herausforderung liegt im Betrieb. Wir müssen die technischen und personellen Voraussetzungen schaffen, um eine 24/7-Verfügbarkeit von Amt24 stabil und zuverlässig anbieten zu können. Denn dies wird vom Bürger erwartet: Verwaltungsleistungen örtlich und zeitlich unabhängig nutzen zu können. Aktuell sind wir dafür in Sachsen noch nicht gerüstet.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 46370542