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    Was „shared“ mich das? Warum Coworking anwaltlichen Rat nötig macht

    Bild: © goodluz - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Wer flexibel seinen Laptop aufklappt und dabei vom Sound klickender Mäuse und Tastaturen umgeben ist, hat sich für Coworking entschieden: geteilte Büros, Arbeitsräume oder schick gestaltete Etagen, in denen Menschen ihre Bildschirmarbeit verrichten ‒ täglich, gelegentlich oder frei nach Wunsch. Der Trend ist ein mächtig wachsendes Kind der Digitalisierung, der aber auch Rechtsfragen aufwirft. Wie können Anwälte hierauf reagieren? |

     

    Die Coworking-Branche wächst

    Kaum ein Medium, das in den letzten Jahren den Coworking-Trend nicht aufgegriffen hätte. „Die Coworking-Branche ist 2017 durchgestartet“, zitiert die Welt José Martínez, Niederlassungsleiter des Immobilien-Spezialisten BNP Paribas Real Estate in Frankfurt. Ein immer stärker digital verwobenes Arbeitsleben macht es möglich. Eine Internetverbindung und ein Laptop auf dem Schoß genügen den Wissensarbeitern für ihre tägliche Arbeit mit Bits und Bytes ‒ und zwar nicht nur in den Großraumbüros von Arbeitgebern. Denn außerdem „entstehen seit einigen Jahren überall auf der Welt Coworking Spaces, die man spontan als Arbeitsort für wenige Stunden und Tage nutzen kann“, so Dennis Stolze, Projektleiter im Competence Center „Workspace Innovation“ beim Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation in Stuttgart, in einem Blog-Beitrag.

     

    Fragestellungen für Anwälte

    Ein wenig im Schatten liegen dabei die juristischen Probleme, die entstehen, wenn Menschen nicht unmittelbar beim Arbeitgeber arbeiten, sondern extern unterwegs sind. Sind Firmengeheimnisse sicher? Wie vertraulich sind Telefonate, wenn fremde Ohrenpaare potenzielle Mithörer sind? Da Coworking auch unter dem Banner des Netzwerkens und Ideenfischens mit anderen Arbeitsnomaden segelt, ist das nächste Fragezeichen nicht weit: Was darf wie weitgehend mit den Kollegen links und rechts besprochen werden, wenn man einem Auftraggeber verpflichtet ist? Ein sich auf solche Fragenkomplexe spezialisierender Jurist hat nicht nur die aufstrebende Coworker-Schar im Blick, die in den kommenden Jahren beachtlich zulegen dürfte. Er berät auch Unternehmen, die Mitarbeiter oder Arbeitsteams so arbeiten lassen möchten. Zu weiteren potenziellen Mandanten zählen Vermieter von Gewerbeimmobilien sowie Anbieter, die Coworking-Flächen und -räume einrichten und als Dienstleistungsangebot aufbauen möchten. So will beispielsweise auch die Deutsche Bahn Pendlern Coworking-Arbeitsplätze anbieten, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45673713