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  • · Digitaler Nachlass

    Den letzten Weg online planen: Was steckt hinter Mymoria?

    Bild: © gustavofrazao - stock.adobe.com

    | Ein noch junger Spross digitaler Angebote sind Unternehmen, die sich um den digitalen Nachlass von Menschen kümmern. Auch die eigene Bestattung lässt sich online planen. Die Plattform Mymoria ( www.mymoria.de ) hat sich darauf spezialisiert, Trauerfälle vollständig zu organisieren. Werden selbst online-affine Internetnutzer eine solch sensible und oft mit Ängsten verbundene Planung via Internet erledigen wollen? In einem aktuellen Interview mit der Leipziger Volkszeitung (LVZ) erklärt Plattform-Gründer Björn Krämer, was genau das Angebot umfasst und wie Interessenten beraten werden. |

     

    Das Angebot von Mymoria

    „Die Vorteile sind, dass bei uns die Beauftragung und die Angebotserstellung autark und bei voller Kostenkontrolle von zu Hause aus geregelt werden können.“ ‒ so Krämer im Interview. Ebenfalls kommt Mymoria den Menschen entgegen, die alleine leben und keine Angehörigen oder Freunde mehr unmittelbar am Wohnort haben, sodass niemand rasch vor Ort ist, um sich im Todesfall lokal um die ersten Formalitäten zu kümmern. Bei Mymoria sitzt ein ausgebildetes Team, das Anfragen rund um die Uhr bearbeitet, wodurch ein geregelter Kontakt entsteht, so Krämer. Die Ansprechpartner beraten telefonisch, per E-Mail, aber auch persönlich vor Ort.

     

    Der Anbieter kümmert sich auf Wunsch ebenfalls um den digitalen Nachlass, den zu regeln auch die Bundesregierung empfiehlt.

     

    Auch das digitale Erbe will geregelt sein

    Digitaler Nachlass ‒ das ist vielen bereits ein Begriff. Aber noch nicht jedem Internetnutzer ist klar, wie weitreichend er greift. Es geht nicht einfach nur um ein paar Passwörter oder Online-Konten, die man im Todesfall zurücklässt. Seitdem immer mehr Menschen Kontakte und Austausch über Netzwerke wie Instagram und Facebook pflegen, wächst eine digitale Identität heran, die mit einem riesigen Datenbestand einhergeht. Hierzu gehören hochindividuelle und sensible Informationen wie E-Mails, Chat-Verläufe, Galerien und Cloud-Inhalte. Wer das digitale Erbe regelt, erleichtert zudem Angehörigen und Freunden, Accounts zu löschen oder bestehende Verträge und Abonnements zu kündigen.

     

    Im Mai 2014 entschied der EuGH über das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ (EuGH 13.5.14, C-131/12). Personen dürfen bei Suchmaschinenbetreibern beantragen, dass Suchergebnisse zu ihren Namen entfernt werden. Aber wie viele EU-Bürger nehmen dies auch in Anspruch? Diese Grafik für den Zeitraum 28.5.14 bis 11.9.18 macht es anschaulich.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Columba ‒ der digitale Nachlassdienst
    Quelle: ID 45489153