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  • · Digitaler Nachlass

    Digitales Erbe: Erben können auf Internet-Konten zugreifen

    Bild: © fotohansel - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Diese Frage beschäftigte Anwälte und Verbraucherschützer schon lange: Dürfen Erben auch auf die Social Media-Konten (z. B. bei Facebook) des Verstorbenen zugreifen? Der BGH hat entschieden: Der Vertrag über ein solches Benutzerkonto geht grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über (BGH 12.7.18, III ZR 183/17). Worauf Anwälte hinweisen sollten: Schon jetzt ermöglichen z. B. Facebook und Google, dass ihre Nutzer Personen benennen können, die sich im Todesfall um das Konto kümmern. |

    Für Erben heißt es jetzt: Log-in

    Mit seiner Entscheidung hat der BGH klargestellt: Die digitalen Konten der Verstorbenen und ihre Einträge sowie Inhalte dort sind wie Tagebücher oder Briefe zu behandeln. Vorausgegangen war der höchstrichterlichen Entscheidung ein 5-jähriger Rechtsstreit darüber, ob die Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen deren Facebook-Profil einsehen dürfen. Das US-amerikanische Unternehmen hatte dies verweigert und das vorinstanzliche KG Berlin ihm insoweit Recht gegeben. Der BGH wiederum entschied zugunsten der Eltern. Erben haben nun einen Anspruch gegen Netzwerkbetreiber, auf Benutzerkonten einschließlich ihrer digitalen Inhalte (z. B. Fotos, Chatverläufe, Postings) zuzugreifen. Und dies ohne Einschränkungen hinsichtlich der jeweils gespeicherten Daten, denn die Karlsruher Richter stellten den Erben praktisch einen digitalen Generalschlüssel aus.

     

    Rechtlich sind Erben jetzt grundsätzlich mit den Verstorbenen gleichgestellt. Ihrem Anspruch stünden weder das Fernmeldegeheimnis noch das Datenschutzrecht bzw. die seit dem 25.5.18 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entgegen. Vielmehr dürfen sie die vollständigen Daten eines gesamten Profils oder Accounts einsehen. Das kann vom ältesten Fotoalbum, das der Verstorbene vielleicht schon vor Jahren dort angelegt hat, bis hin zu vertraulicher Kommunikation oder Sprachnachrichten mit engen Freunden oder Ehepartnern gehen. Hier lassen sich künftig ganze digitale Biografien lesen (oder hören), denn wer schwingt schon regelmäßig den virtuellen Feudel und löscht ältere Inhalte auf seinen Social Media-Profilen?