· Digitaler Nachlass
Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
| Der BGH hat heute entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben (BGH 12.7.18, III ZR 183/17). |
Weiterführender Hinweis
- Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier.
Quelle: ID 45397632