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beA-Verbot für Finanzämter: Bundesrat hat den Weg freigemacht
| Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 ( iww.de/s12007 ) am 24.11.24 zugestimmt ‒ inklusive dem umstrittenen Verbot für Anwälte, das beA für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung zu nutzen. Ursprünglich gestrichen, wurde dieser Passus kurz vor der letzten Bundestagslesung im Oktober wieder eingefügt und nicht korrigiert. |
Die Folge ist: Elektronische Nachrichten an Finanzämter sind künftig nur über ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC erlaubt. Grundlage dafür ist der neue § 87a Abs. 1 S. 2 AO. Zur Begründung wurde angegeben: Das beA störe das Massengeschäft. Das beA-Verbot wird am Tag nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes in Kraft treten.
Quelle: Ausgabe 12 / 2024 | Seite 199 | ID 50248634