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Virtueller Assistent, ChatGPT und Co. ‒ wird das die neue Routine in der Anwaltskanzlei?
| Die Anwaltskanzlei Allen & Overy setzt seit Februar 2023 einen virtuellen Assistenten mit ChatGPT-ähnlichen Fähigkeiten ein, berichtete kürzlich die Wochenzeitung „The Economist“. Und das Handelsblatt zitiert Christian Byza, den Chef der KI-Lernplattform Learn.xyz, zur neuen Version GPT-4: „ChatGPT ist jetzt smarter als die meisten Anwälte in den USA“. Natürlich müssen die Anwälte jedes Mal checken, was der Bot so erstellt. Aber wird solcherlei Künstliche Intelligenz (KI) jetzt also massiv und zwingend die gesamte Anwaltstätigkeit verändern? Oder haben Anwälte wie „Kaninchen vor der Schlange 3.0“ Angst und harren einfach der Dinge, die da kommen? Unser Autor Christian Noe hat mit Rechtsanwalt Hans-Hermann Dirksen von LIEBENSTEIN LAW über die Möglichkeiten gesprochen, die Anwälte und Kanzleimitarbeiter mit ChatGPT haben und welche Entwicklungen er in Sachen Juristerei und KI beobachtet. Das Interview können Sie in Kürze in „AK Anwalt und Kanzlei“ lesen. |
Weiterführende Hinweise
- Studie: Mehrheit der Deutschen sieht KI im Recruiting kritisch, https://www.iww.de/ce/personal/iu-internationale-hochschule-studie-mehrheit-der-deutschen-sieht-ki-im-recruiting-kritisch-f144952
- Hilfsprogramme, die orthografisch unterstützen, AK 21, 197
- BMJ möchte den Einsatz von Videogerichtsverhandlungen im Zivil- und Strafprozess verstärken, AK 23, 20