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    Zugriff auf Cloud-Daten im Ausland? Die Reichweite des § 110 Abs. 3 StPO

    Bild: © mirexon - stock.adobe.com

    von Diana Nadeborn, Strafverteidigerin, Berlin, IT-Strafrecht Blog: www.iww.de/s2188

    | Ohne Zustimmung des Betroffenen können deutsche Ermittlungsbehörden nicht auf Grundlage des § 110 Abs. 3 StPO auf zugangsgeschützte Cloud-Daten im Ausland zugreifen. Am 17.4.18 stellte die EU-Kommission jedoch ihre Vorschläge für zwei neue Instrumente zur Strafverfolgung vor. Mit der Abkehr vom Territorialitätsprinzip sollen die Ermittlungsbehörden zukünftig auf das Kriterium des Speicherorts der Daten verzichten können. |

    1. Speicherort von Daten beim Cloud-Computing

    Viele Unternehmen speichern ihre Daten auf Servern, die sie nicht selbst verwalten, sondern nutzen dafür Cloud-Dienste. Datenspeicherplätze werden beispielsweise von Amazon Drive, Apple iCloud, Google Drive und Microsoft SkyDrive angeboten. Der Cloud-Nutzer mietet die Speicherkapazität und hat einen Verfügungswillen hinsichtlich der Daten, der Cloud-Anbieter hat die faktische Verfügungsgewalt über die Datenträger, auf denen sich die Daten befinden. Damit sind Cloud-Nutzer und Cloud-Anbieter Mitgewahrsamsinhaber an den Daten.

     

    Amazon ist weltweiter Marktführer und verantwortet 34 Prozent aller genutzten Cloud-Dienste. WikiLeaks veröffentlichte am 11.10.18 Amazon-Dokumente aus dem Jahr 2015, wonach Amazon über 100 Rechenzentren in 15 Städten bzw. 9 Ländern leitet. Google unterhält ebenfalls in verschiedenen Ländern Rechenzentren. Die großen US-Diensteanbieter verfolgen eine fundamental unterschiedliche Speicherpolitik (Burchard, ZIS 2018, 190, 200; www.iww.de/s2216). Beim Anbieter Google werden die Daten eines Nutzers je nach Auslastung des Netzwerks auf verschiedene Rechner in verschiedene Länder aufgeteilt und erst bei Abruf durch den Nutzer automatisch, basierend auf Algorithmen, zusammengeführt. Beim Anbieter Microsoft kann der Cloud-Nutzer entscheiden, wo seine Daten lokal gespeichert werden. Soweit der Cloud-Anbieter die Daten des Cloud-Nutzers auf verschiedene Server verteilt und selbst den physikalischen Speicherort nicht lokalisieren kann, stehen die Ermittlungsbehörden vor denselben Schwierigkeiten.