· E-Commerce
Bestellseite von Amazon ist rechtswidrig
von Martin Rätze, Diplom-Wirtschaftsjurist, Wienke & Becker, Köln
| Schon seit dem 1.8.12 gilt die sogenannte Button-Lösung. Sie bringt aber noch immer viele Probleme mit sich. Neben den strengen Vorgaben für die Bezeichnung des Bestell-Buttons wurden damit umfangreiche Informationspflichten für die letzte Bestellseite eingeführt. U. a. sind die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wiederholend zu nennen. Eine Pflicht, die bei Amazon nicht erfüllt wird, wie das OLG München (31.1.19, 29 U 1582/18) feststellte. Alle Amazon-Marketplace-Händler sind akut von Abmahnung bedroht. |
Amazon verkauft Sonnenschirm
Amazon bot selbst einen Sonnenschirm an. Legte der Verbraucher diesen in den Warenkorb und durchlief den Bestellprozess, kam er irgendwann auf der letzten Bestellseite an. Dort fand sich dann nur noch folgende Beschreibung der Ware:
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Schneider Sonnenschirm Rhodos, natur ca. 300 x 300 8-teilig, quadratisch 328,99 EUR Anzahl 1 <ändern> Verkauf durch Amazon EU S.à r.l. |
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