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    BGH zur Haftung für Kundenbewertungen

    Bild: © Alliance - stock.adobe.com

    von Diplom-Wirtschaftsjurist Martin Rätze, Kanzlei Wienke & Becker, Köln

    | Bewertungen von Produkten sind sehr beliebt. Die so erzeugte „Schwarmintelligenz“ beeinflusst viele Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung. Was ist aber, wenn Kunden in ihren Bewertungen Äußerungen tätigen, die grundsätzlich wettbewerbswidrig sind? Haftet der Händler dafür? Der BGH (20.2.20, I ZR 193/18) hat diese Frage jetzt für Bewertungen auf Amazon entschieden. |

    Sachverhalt

    Vor dem BGH ging es um die Frage, ob die Beklagte eine Vertragsstrafe zahlen muss. Sie vertreibt Kinesiologie-Tapes über Amazon. In der Vergangenheit hatte sie eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich dazu verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, dass diese Tapes zur Schmerzbehandlung geeignet seien.

     

    MERKE | In dem Verfahren ging es also nicht grundsätzlich darum, ob diese Tapes zur Schmerzbehandlung geeignet sind, sondern ob eine Vertragsstrafe verwirkt wurde.