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    Fallstricke für Online-Händler im Amazon Marketplace ‒ Rechtssprechungsübersicht Teil 1

    Bild: ©vege - stock.adobe.com

    von RA Christos Paloubis, BPM legal, München

    | Unter den Marktplatzanbietern ist der Amazon Marketplace nach Handelsvolumen der Größte. Der Erfolg des Marketplace könnte auch mit einer Funktion zusammenhängen, durch die sich der Amazon Marketplace grundlegend von den anderen Markplätzen unterscheidet: Das Amazon-spezifische System des Anhängens bietet auf den ersten Blick entscheidende Vorteile für Kunden und Händler. Allerdings sind damit auch eigene juristische Risiken verbunden. Wohl aufgrund dieser Kombination von wirtschaftlicher Dynamik und rechtlicher Besonderheit ist zunehmend ein Bedarf an anwaltlicher Begleitung bei Amazon-spezifischen Fragestellungen und Abmahnungen festzustellen. |

    1. Online-Handel auf Marktplätzen

    Ein beachtlicher Anteil des Online-Handels (E-Commerce) wird heute über sogenannte virtuelle Marktplätze abgewickelt. Unter einem virtuellen Marktplatz versteht man eine internetbasierte Einkaufsplattform, auf der Hersteller und/oder Händler ihre Produkte und Dienste anbieten und Interessenten und Kunden sich diese Produkte wiederum ansehen und erwerben können.

     

    Der erste bekannte Online-Marktplatz dürfte eBay sein. Dort wurden anfangs rein private Auktionen durchgeführt. Der Kaufvertrag kam auf der Basis einer unterhaltsamen Auktion (3, 2, 1 … meins) zustande. Schnell wurde die Plattform für gewerbliche Händler und für Neuwaren jeglicher Art geöffnet, die heute auch zu Festpreisen verkauft werden. eBay versteht sich bis heute lediglich als Anbieter der virtuellen Plattform bzw. Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer, nicht aber als Händler.