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    Bleiben app-solut attraktiv: starke Geschäfte mit Gesundheits-Apps

    Bild: © alexey_boldin - stock.adobe.com

    | Die Perspektiven für Entwickler und Start-ups, die kleine digitale Helfer im Gesundheitsbereich entwickeln, bleiben günstig. Auch wenn für viele Nutzer der Markt an Gesundheits-Apps unübersichtlich scheint: Das Interesse von Investoren bleibt ungebrochen. Es werden große Summen bereitgestellt, die App von Kaia Health ist nur ein Beispiel dafür. Die Corona-App hingegen wird zum Testballon, ob Apps in Pandemiezeiten zum effektiven Schutzschild für die Bevölkerung werden können. |

     

    Konstantin Mehl gehört zu den Gründern des Start-ups „Kaia Health“, dessen neu entwickelte App Trainingseinheiten für von Rückenschmerzen Betroffene anbietet. Es ist nur ein Beispiel für die zahlreichen Geschäftsideen, die in den vergangenen Jahren im Markt umgesetzt wurden. „Das Herzstück der App ist ein personalisiertes Trainingsprogramm, mit dem Nutzer Übungen machen können und sich dank Künstlicher Intelligenz (KI) per Kamera korrigieren lassen“, berichtet das Handelsblatt. 50 Mio. Dollar von verschiedenen Geldgebern stärken dem Projekt buchstäblich den „Rücken“. Während Corona die globale Wirtschaft mächtig durchschüttelte, gab die Pandemie der App sozusagen „Rückenwind“. Denn so wie die Wirtschaft massiv Richtung Homeoffice schwenkte, vermieden viele Patienten Arztbesuche oder schauten sich intensiver nach digitalen Gesundheits- und Therapieangeboten um als dies ohne die Pandemie der Fall gewesen wäre.

     

    Alternde Gesellschaften und die Möglichkeiten, körperlich eingeschränkten Personen Gesundheitsprogramme oder Arztkontakte digital zur Verfügung zu stellen, sind zwei wesentliche Merkmale, die das Geschäftsmodell so attraktiv machen. Ob sich Apps auch in Pandemiezeiten bewähren und dabei helfen, Menschen zu schützen sowie Infektionsketten zu unterbrechen, wird die Corona-Warn-App zeigen. Sie kann wichtige Ergebnisse zu Funktionalität und Effektivität liefern, was die Entwicklung kommender Apps zu vergleichbaren Zwecken betrifft. Und sie könnte ein erster Indikator sein, wie hoch die Bereitschaft der Bevölkerung ist, solche Angebote zu nutzen.

     

    Digitale Gesundheitsanwendungen verarbeiten ‒ wie andere digitale Angebote auch ‒ häufig gesammelte Daten: Rezepte, Therapieprogramme oder Befundberichte. Laut dem noch jungen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sollen Patientendaten künftig einem Forschungsdatenzentrum zugeleitet werden (§ 303d DVG). Ein Beitrag von Peter Welchering im Deutschlandfunk beleuchtet insoweit Hintergründe und Fragen des Datenschutzes.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 46663044