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  • · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA-Update auf die Version 3.30

    Bild: © Summit Art Creations - stock.adobe.com

    | Am 12.12.24 erfolgte das beA-Update auf die Version 3.30. Die beA-Webanwendung wurde funktional nicht geändert. Bei der beA-App erfolgte die Aktualisierung auf die Version 3.30.2. Es wurden v. a. Fehler behoben. |

     

    1. Fehlerbehebung in der beA-Web-Anwendung

    Die Funktion der Signaturprüfung ist nun auch dann in der Anhangtabelle verfügbar, wenn nach dem Anbringen der Signatur der Anhangtyp verändert wird. Des Weiteren können Mitarbeiter die Signaturprüfung an vorbereiteten eEBs auch durchführen, wenn sie nicht das Recht besitzen, eEB zu signieren.

     

    PRAXISTIPP | Das Recht, eEB zu signieren (Nr. 13), sollte ausschließlich Anwälten vorbehalten bleiben. Mitarbeiter, die keine Anwaltszulassung haben, können jedoch mit dem Recht Nr. 14 eEB versenden.

     

    Ein weiterer Fehler wurde bei im Postfach angelegten Sichten behoben. Diese werden nun nach Nutzung eines Nachrichten-Direkt-Links angezeigt.

     

    2. Fehlerbehebung in der beA-App

    Neben Fehlerbehebungen beim Öffnen von Nachrichten mit fehlerhaftem Strukturdatensatz wurde die Anmeldung für Postfachinhaber verbessert, die viele Berechtigungen auf mehrere weitere Postfächer haben.

     

    Des Weiteren wurde die Anzeige des eEB-Status angepasst. Bislang konnte es vorkommen, dass eine eEB-Anforderung erst erkannt werden konnte, wenn diese Nachricht zuvor in der beA-Webanwendung entschlüsselt wurde. Nun kann die beA-App auch solche Strukturdatensätze zuverlässig verarbeiten.

     

    Nachrichtenentwürfe, die in der beA-Webanwendung oder mit einer Schnittstelle einer Anwaltssoftware erstellt und im Entwurfsordner gespeichert wurden, können jetzt über die beA-App versendet werden. Nachrichtenentwürfe können jedoch noch nicht erstellt, geändert oder ergänzt werden.

     

    PRAXISTIPP | Prüfen Sie vor dem Versand, ob die richtigen Anhänge dabei sind. Legen Sie Regeln fest, damit der Export der gesendeten Nachrichten erfolgt. In der beA-App sind die Möglichkeiten derzeit noch begrenzt.

     

    Direkt in der beA-App können eEB abgegeben werden. Allerdings kann die Antwort auf eine eEB-Anforderung nicht gespeichert, sondern nur direkt versendet werden.

    (mitgeteilt von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de)

     

    WEITERFÜHRENDER HINWEIS

    • In AK und auf der Seite https://bea-abc.de halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten in Sachen beA gibt.
    Quelle: Ausgabe 03 / 2025 | Seite 39 | ID 50320908