· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
beA-Update: Diese Änderungen gibt es mit den neuen Versionen 3.24.xx und 3.25.xx
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Mit der beA-App hat die BRAK im Februar 2024 den ersten Schritt in die mobile Welt vollbracht. Aktuell können in der ersten Ausbaustufe Rechtsanwälte eingegangene Nachrichten lesen. Ein erweiterter Funktionsumfang der beA-App und der Zugang auch für Mitarbeitende sind in Planung. Außerdem sind im Rahmen vieler kleinerer Updates Fehler behoben worden. Der Reihe nach: |
1. beA-Update 3.24.2 vom 8.2.24
Mit dem beA-Update 3.24.2 gab es keine funktionalen Änderungen. Folgende Fehler sind aber abgestellt worden:
Nachrichtenversand per Enter-Taste
Im Nachrichtenentwurf konnte früher unbeabsichtigt per Enter-Taste das Versenden der Nachricht ausgelöst werden. Mit Drücken der Enter-Taste wird der Nachrichtenentwurf nunmehr gespeichert.
Änderung des Absenders im Nachrichtenentwurf
Bei der nachträglichen Änderung des Absenders in einem zuvor bereits gespeicherten Nachrichtenentwurf trat ein Fehler auf ‒ dieser wurde beseitigt.
Nachrichtenverwaltung
Beim Öffnen, Verschieben, Exportieren oder Löschen von Nachrichten kam es in Einzelfällen bei bestimmten Nachrichten, die mit älteren Versionen der Anwendung erstellt bzw. empfangen wurden, zu Störungen. Mit der Inbetriebnahme der beA-Version 3.24.2 ist die Bearbeitung der betroffenen Nachrichten wieder möglich.
Persönliche Sichten beim Hinzufügen und Entfernen von Spalten
Beim Hinzufügen und Entfernen von Spalten in Persönlichen Sichten kam es zu einer Fehlermeldung. Dieser Fehler wurde behoben.
2. beA-Update 3.24.5 vom 16.2.24
Einschränkungen bei der Adressierung im beA (wie die Ausgabe von nicht empfangsbereiten Benutzerzugängen in den Sucherergebnissen) wurden mit der Inbetriebnahme der beA-Version 3.24.5 behoben.
3. beA-Update 3.25 vom 22.2.24
Mit der beA-Version 3.25 ist endlich die beA-App der BRAK freigeschaltet worden. In dem Sondernewsletter vom 21.2.24 hat die BRAK die Besonderheiten der App erläutert:
Wer kann die beA-App nutzen?
Aktuell können nur Rechtsanwälte, (noch) nicht Mitarbeitende, auf die beA-App zugreifen. Daher sehen nur Anwälte in der Profilverwaltung > Sicherheitstoken auf der rechten Seite die Schaltfläche „QR-Code erzeugen“.
Was wird für die beA-App benötigt?
Um die beA-App nutzen zu können, brauchen Sie ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS 15 oder höher bzw. Android 11 oder höher. Weiterhin ist ein Software-Token (für 4,90 EUR netto) der BNotK erforderlich ‒ dieser dient neben der PIN zur Anmeldung bei der beA-App. Sie können den Software-Token bestellen unter iww.de/s10566.
Warum sollte man die beA-App installieren?
Nutzer bewerten die beA-App als einfach zu installieren und funktional. Die Rezensionen liegen bei 4,8. Der Nutzen liegt vor allem im schnellen Überblick, sodass die Ungewissheit, was im beA eingegangen ist, der Vergangenheit angehört. Nichtsdestotrotz gibt es bereits einen bekannten Fehler „Unklarer eEB-Status in der mobilen beA-App“: Die beA-App kann derzeit bei einer externen Nachricht den eEB-Status „angefordert“ erst anzeigen, wenn die Nachricht über die beA-Webanwendung geöffnet und somit entschlüsselt worden ist. Bis zum Öffnen in der beA-Webanwendung wird der eEB-Status in beA-mobile immer mit „nicht angefordert“ angezeigt.
MERKE | Durch die Verwendung der beA-App besteht nicht die Gefahr, dass z. B. ein eingehendes eEB als zugestellt gelten könnte. Hier kann Entwarnung gegeben werden. Im Gegensatz zur beA-Webanwendung gibt es kein Nachrichtenjournal. Und noch gilt: Ein eEB gilt erst als zugestellt, wenn der Anwalt es zur Kenntnis genommen hat. Eine vorherige Sichtung in der beA-App ist unschädlich. |
4. beA-Update 3.25.2 vom 22.2.24
Mit dem beA-Update 3.25 wurde der Fehler bei der Suche nach Adressen beseitigt, die ein „ß“ beinhalten.
5. beA-Update 3.25.6 vom 6.3.24
Frühere Einschränkungen bei der Suche nach Rechtsanwaltskammern und Anwaltsgerichten sind mit der Version 3.25.6 beseitigt worden. Gleiches gilt für Fehler bei der Anmeldung am beA im Zusammenhang mit der Freischaltung von Sicherheits-Token.
Teilweise trat ein Fehler beim Öffnen von älteren Nachrichten auf. Seit Inbetriebnahme der Version 3.25. können diese Nachrichten wieder fehlerfrei geöffnet werden.
MERKE | Für die Versionen 3.25.xx wurde keine neue beA Client-Security benötigt. Der beA-Support teilte dazu mit: „Da keine Änderung der beA Client-Security erfolgt, erscheint weder eine Update-Meldung noch ist ein Zutun des Anwenders erforderlich.“ Die aktuelle Version lautet 3.24.0.1. |
Weiterführender Hinweis
- In AK und auf der Seite https://bea-abc.de halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten in Sachen beA gibt.