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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA-Update: Diese Änderungen gibt es mit der neuen Version 3.19

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de

    | Mit dem beA-Update auf die Version 3.19 haben sich die Optik und die Anmeldeseiten geändert. Auch bei diesem Update müssen Sie die beA Client-Security aktualisieren. AK informiert Sie über die Neuerungen. |

    1. Aus „https://www.bea-brak.de“ wird das „beA-Portal“

    Wer die Anmeldeseite zum beA als Favorit in seinen Browser gespeichert hat, erhält beim Anklicken direkt die neue Optik: Die URL wird automatisch umgewandelt in „https://www.bea-brak.de/beaportal/“ und Sie erhalten jetzt vier Anmeldemöglichkeiten:

     

     

    • 1. Anmeldung am beA (wer künftig den zweiten Klick vermeiden und direkt zum beA möchte, speichert die neue URL „https://bea-brak.de/bea“)
    • 2. Recherche im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV)
    • 3. Anmeldung beim Akteneinsichtsportal
    • 4. Recherche im Europäischen Anwaltsverzeichnis (Find-a-Lawyer)

     

    Auf der beA-Portal-Seite oben gibt es dann Hinweise zum aktuellen beA-Release. Unten links in der Ecke führen zwei Links auf die beA-Support-Seite und das beA-Handbuch:

     

     

    Mit Klick auf den beA-Link gelangen Sie zu der beA-Anmeldemaske (neu ist, dass Sie ganz oben im blauen Balken darauf hingewiesen werden, wenn Ihre beA-Client Security nicht aktiv ist):

     

     

    Nun können Sie aus den zur Verfügung stehenden Zugangs-Token den passenden auswählen. Dabei zeigt das System sowohl die beA-Karte als auch Software-Zertifikate an:

     

     

    Die Möglichkeiten zu Aktualisierung der beA-Client Security und zur Registrierung finden Sie jetzt direkt unten rechts im blauen Balken:

     

     

    Müssen Sie die beA-Client Security neu laden, erhalten Sie beim Klick auf „Client Security herunterladen“ drei Symbole zur Auswahl:

     

     

    Ist eine Registrierung erforderlich (mit Postfach = Anwalt, ohne Postfach = Mitarbeiter), erscheint nach dem entsprechenden Klick noch die alte Optik:

     

     

    Die Zertifikate lassen sich mit Klick auf „Zertifikate verwalten“ verwalten. Dort finden Sie die bisher bei der Anmeldung auswählbaren Informationen nebst Ablaufdatum in einer „frischen“ optischen Darstellung.

     

    Neu ist, dass Sie nicht mehr benötigte Software-Zertifikate an dieser Stelle löschen können, ohne eine PIN einzugeben.

     

    PRAXISTIPP | Denken Sie daran, dass Sie gelöschte SW-Zertifikate zusätzlich sperren lassen. Das kann telefonisch oder postalisch bei der BNotK erfolgen: iww.de/s8481.

     

    Neuerdings können Sie Ihren PIN bei dem Software-Token speichern. Die BRAK informiert: „Bei der Verwendung von Software-Token sieht die Webanwendung eine erhebliche Erleichterung vor: Nutzerinnen und Nutzer haben künftig die Möglichkeit, das Passwort im Browser abzuspeichern. Diese Funktion ist optional und kann auch in den Browser-Einstellungen abgestellt werden. Die PIN-Eingabe zu einem ausgewählten Hardware-Token erfolgt wie bisher. Möchten Sie Ihre PIN nach der Eingabe kontrollieren, steht Ihnen dafür das Augensymbol zur Verfügung. Sie können die eingegebene PIN im Klartext sehen, wenn Sie auf das Symbol klicken. Bitte schließen Sie die PIN-Eingabe mit der Schaltfläche ‚Bestätigen‘ ab.“

     

    Beachten Sie | Diese Möglichkeit mag zwar die Bedienung erleichtern, kann jedoch ein Sicherheitsrisiko darstellen. Beim Einsatz von Software-Zertifikaten sollte jede Kanzlei grundsätzlich prüfen, ob diese vermeintliche Arbeitserleichterung zum Nachteil gereichen könnte, da ein Missbrauch von Software-Zertifikaten möglich ist.

     

    Wählen Sie nun Ihren Sicherheits-Token aus und klicken Sie auf „Anmelden“. Das System fordert Sie zur PIN-Eingabe auf dem Lesegerät auf:

     

     

    Nach der zweiten PIN-Eingabe gelangen Sie ins beA-Postfach. Dort ist die Optik wie gewohnt und seit der Version 3.10 (seit dem 28.2.22) unverändert.

    2. Verbesserungen durch Hinweise auf der Anmeldeseite

    Wenn beA-Einschränkungen oder Störungen bekannt sind, erscheint auf der Anmeldeseite ein zusätzlicher, rot unterlegter Banner. Mit einem Klick auf diesen Banner kommen Sie zur Übersicht der „beA VERFÜGBARKEIT“ auf der Seite des beA-Supports. Die BRAK schreibt dazu: „Im oberen Bereich des Anmeldefensters können bis zu drei Banner eingeblendet werden: Hinweis- oder Fehlermeldungen werden dunkelblau hinterlegt. Allgemeine aktuelle Hinweise des beA-Betriebs oder des beA-Supports werden hellblau hinterlegt. Meldungen zu aktuellen Störungen werden rot hinterlegt.

    3. Neue DGN-Signaturkarten können eingesetzt werden

    Ab der Version 3.19 kann nun auch die neue Kartengeneration der Signaturkarten des DGN in der beA-Webanwendung für das Anbringen von qeS verwendet werden, auch für eEB.

    4. Fehlerbehebungen und Dokumentation

    Das neue Update hat einige Fehler beseitigt, z. B. bei der eEB-Abgabe, dem Export des Nachrichtenjournals, der Vergabe von Etiketten innerhalb von Sichten sowie dem Verschieben von Nachrichten innerhalb von Sichten. Die Druckansicht beim Drucken von Nachrichten ist jetzt wieder vollständig und auch das automatische Befüllen des Feldes bei der Justizbehörde funktioniert wieder.

     

    Das beA-Anwenderhandbuch wurde um die neuen Funktionen aktualisiert.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Die Screenshots dieses Beitrags wurden mit freundlicher Genehmigung der Bundesrechtsanwaltskammer ohne Änderung wiedergegeben.
    • In AK und über https://bea-abc.de halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten in Sachen beA gibt. Zum beA-Update 3.20, das seit dem 24.8.23 verfügbar, informiert ein gesonderter AK-Beitrag (iww.de/ak, Abruf-Nr. 49675350).
    Quelle: Ausgabe 09 / 2023 | Seite 147 | ID 49644702