· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Bremen hat zum 1.1.21 mit der aktiven beA-Nutzungspflicht begonnen
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Das E-Justice-Gesetz enthält für die Bundesländer die Option, den Zeitpunkt der aktiven Nutzungspflicht des beA auf den 1.1.20 oder den 1.1.21 vorzuziehen (Art. 24 Abs. 2). Ich habe deshalb bei den Justizministerien nachgefragt, ob und ggf. in welchen Gerichtsbereichen ein Vorziehen der aktiven Nutzungspflicht zum 1.1.21 beabsichtigt ist. Das Ergebnis ist: Nur Bremen und Schleswig-Holstein haben die beA-Nutzungspflicht teilweise vorgezogen (Schleswig-Holstein schon seit dem 1.1.20, Bremen jetzt zum 1.1.21). |
1. Baden-Württemberg
Baden-Württemberg teilte mit: „Baden-Württemberg wird den Beginn des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs nicht auf den 1.1.21 vorziehen, es verbleibt somit beim 1.1.22.“
2. Bayern
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz antwortete: „Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wird von der von Ihnen genannten Option kein Gebrauch gemacht werden.“
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