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  • · Elektronischer Rechtsverkehr

    E-ndliche Geduld: So treiben Gerichte ihre Digitalisierung voran

    Bild: © vege - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Der elektronische Rechtsverkehr strebt voran, daran ändert auch das bisherige beA-Fiasko nichts. Deutsche Gerichte wollen individuell ins digitale Zeitalter spurten und das gute alte Papier in den Ruhestand schicken. Aber geht das alles wirklich so schnell? |

     

    Kein Papier mehr in rheinland-pfälzischen Gerichten

    Und wieder eine stolze Erfolgsmeldung: In rheinland-pfälzischen Gerichten will man kein Papier mehr sehen. Am 1.6.18 wurde am LG Kaiserslautern für Zivilsachen in der ersten Instanz die E-Akte eingeführt. 6 Monate später soll dies auch am LG und AG Bad Kreuznach für Zivilsachen geschehen (www.iww.de/s1772). Aber ist das ein Grund für Jubelstürme, wenn der Gesetzgeber spätestens ab 1.1.26 ohnehin alle Gerichtszweige zur elektronischen Gerichtsakte verpflichtet? Spätestens das beA-Desaster hat gezeigt, dass auch gesetzliche Fristen und Übergangszeiten ins Wanken geraten, wenn die technische Infrastruktur keinen entsprechenden Datenschutz leisten kann.

     

    Elektronische Akte in Nordrhein-Westfalen in der Pilotierungsphase

    Auch in Nordrhein-Westfalen zieht man das Tempo an: „Unser Ziel ist die vollständige Digitalisierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes. Als ersten Schritt auf diesem Weg haben wir am 1.1.18 den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet. Klagen, Anträge und Schriftsätze können nunmehr auch in elektronischer Form rechtssicher eingereicht werden“, sagt Dirk Reuter, Pressesprecher am nordrhein-westfälischen Justizministerium. Und weiter: „In den kommenden Jahren werden wir auch flächendeckend die elektronische Akte einführen, die eine durchgehende elektronische Bearbeitung ermöglichen wird. Die zentrale Komponente im Rahmen der elektronischen Aktenbearbeitung ist die Software der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Hessen, Saarland, Bremen und Sachsen-Anhalt, die federführend durch Nordrhein-Westfalen entwickelt worden ist. Die Software ‚e2A‘ (www.sinc.de/elektronische-akte) stellt einen integrierten elektronischen Arbeitsplatz für die Justiz zur Verfügung, der über die Grenzen der Fachbereiche und Gerichtsbarkeiten hinweg die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an eine durchgehende elektronische Aktenbearbeitung erfüllt.“

     

    „Die Einführung der E-Akte bei Gericht ist eine längst überfällige Umsetzung. Ich finde es absolut positiv und notwendig, dass die Legal-Tech-Bewegung nun auch in der deutschen Justiz Einzug erhält“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE. „Zum Vergleich: In den Niederlanden und in England wurden schon ganze Online-Gerichtsverfahren erprobt. Im chinesischen Hangzhou ist vor Kurzem das weltweit erste Online-Gericht an den Start gegangen. Da erscheint die E-Akte schon vor Umsetzung beinahe veraltet.“

     

    Beachten Sie | Die elektronische Akte befindet sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen derzeit in der Pilotierungsphase. Nach den gegenwärtigen Planungen wird sie bis zum Jahr 2024 flächendeckend in allen Fachbereichen im Geschäftsbereich der Justiz im Bundesland eingeführt sein.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Wie sich die E-Akte im bayerischen Pilotprojekt am LG Landshut macht, erläutert dieser im Anwaltsblatt erschienene Erfahrungsbericht: www.iww.de/s1773.
    Quelle: ID 45343104