· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Mein Justizpostfach (MJP): Lohnt sich der elektronische Rechtsverkehr für Bürger?
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Nun ist mit dem beA-Update auf die Version 3.26 auch die Schnittstelle vom beA zum „Mein Justizpostfach“ (MJP) freigeschaltet worden. Lohnt sich der Aufwand für Bürger? |
1. Wozu dient das MJP?
Das MJP ist neben beA, beN (besonderes elektronisches Notarpostfach), beSt (besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach), beBPo (besonderes elektronisches Behördenpostfach) und eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) eine zusätzliche Möglichkeit, um kostenneutral mit der Justiz zu kommunizieren. Das MJP ist mit keinen laufenden Kosten verbunden, im Gegensatz zum kostenpflichtigen eBO für alle Beteiligten, die nicht über die anderen elektronischen Postfächer kommunizieren können (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Dolmetscher, Sachverständige etc.). Beim eBO fallen monatlich in etwa so viele Kosten an, wie der Jahresbeitrag des beA beträgt.
2. Wie wird das MJP eingerichtet?
Um ein MJP einzurichten, benötigt man
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