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Neue EU-Verordnung regelt grenzüberschreitende elektronische Kommunikation der Justiz
| Die justizielle Zusammenarbeit und der Zugang zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen werden weiter digitalisiert. Die EU-Verordnung 2023/2844 vom 13.12.23 regelt im Kern die elektronische Kommunikation der Beteiligten einschließlich des Einsatzes von Videokonferenztechnik ( iww.de/s10774 ). Dafür wird nun zentral das europäische E-Justiz-Portal als europäische elektronische Anlaufstelle eingesetzt. |
Die Identifikation erfolgt am Europäischen Zugangsportal durch persönliche Authentifizierung und bei Schriftstücken über qeS. Ähnlich, wie im deutschen Verfahrensrecht, sieht die Verordnung auch Ersatzmaßnahmen bei vorübergehenden Ausfallszenarien vor. Im Übrigen bleibt aber das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung ausdrücklich unberührt.
Während die Nutzung digitaler Kommunikation bisher nur gewünscht werden konnte, wird nun ein rechtssicherer Rahmen für deren Verwendung geschaffen. Das macht insbesondere bei Auslandszeugen oder anderer Beteiligung umständliche Rechtshilfeersuchen entbehrlich. Die Verfahrenserleichterungen werden z. B. in grenzüberschreitenden Straf- oder Familiensachen spürbaren Einfluss auf die Verfahrensgestaltung nehmen. In Zivilsachen lässt sich hauptsächlich eine effektivere Rechtswahrnehmung umsetzen. Auch Rechtsakte der EuGVVO oder des Europäischen Mahnverfahrens werden in den ERV überführt. (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s10674)
(mitgeteilt von RA Dr. Stefan Rinke, Berlin)