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  • · Elektronischer Rechtsverkehr

    Tipps und Tricks rund um das beA ‒ Vertreter bestellen: beA wird automatisch angepasst, aber …

    Bild: ©i-picture - stock.adobe.com

    | Sie können zwar Ihrem beA Anwaltskollegen als „Mitarbeiter“ hinzufügen, sind aber weiterhin verpflichtet, aktiv für Ihre Vertretung zu sorgen. Das ist der Fall, wenn Sie länger als eine Woche gehindert sind, Ihren Beruf auszuüben und wenn Sie sich länger als eine Woche von Ihrer Kanzlei entfernen wollen. Oder Sie bestellen einen Vertreter vorausschauend, um sich gegen alle Verhinderungen abzusichern, die möglicherweise während des Kalenderjahres auftreten ( § 53 BRAO ). |

     

    Sie müssen der zuständigen Kammer anzeigen, dass Sie einen Vertreter bestellen. Allerdings müssen Sie den Vertreter nicht selbst in Ihrem beA als „Mitarbeiter“ hinzufügen. Das geschieht dann automatisch durch die Kammer. Der Vertreter wird in Ihrem beA angelegt und bekommt das Recht „Nachrichtenübersicht öffnen“. Sie bemerken das, wenn Sie sich das nächste Mal bei Ihrem beA anmelden. Sie bekommen dann einen Infokasten angezeigt, dass der bestellte Vertreter auf Ihr Postfach zugreifen kann.

     

    PRAXISTIPP | Der Vertreter bekommt automatisch nur das Recht „Nachrichtenübersicht öffnen“ zugewiesen. Wollen Sie dem Vertreter weitere Zugriffsrechte einräumen, müssen Sie selbst aktiv werden. Das sollte sofort geschehen: Sobald bei der nächsten Anmeldung der o. g. Infokasten angezeigt wird, sollten Sie dem Vertreter sofort die weiteren Rechte einräumen.

     
    Quelle: ID 46348257