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  • · Haftung

    Problematische Enthaftungsklauseln betreffend Verfügbarkeit und Funktionalität von Webseiten

    Bild: © VRD - stock.adobe.com

    von RA, FA IT-Recht Dr. Harald Schneider, Siegburg (www.anwalt-siegburg.de)

    | Eine Klausel, die den Haftungsausschluss für eine fehlerhafte Datenkommunikation über das Internet, die Unterbrechung der Verfügbarkeit der Webseite und/oder der dortigen Angebote zum Inhalt hat, ist unwirksam (LG Hagen 8.11.18, 21 O 67/18). |

    Sachverhalt

    Ein im Schmuck- und Uhrenhandel tätiges Unternehmen mit bundesweitem Filialnetz hatte auf seiner Webseite, die sich vorwiegend an Verbraucher als Kunden richtet, folgende Information veröffentlicht:

     

    • Kundeninformation

    „Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.“