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  • · Fachbeitrag · Interview

    „Der Rechtsbär“ und welche Haftungsgefahren KI-generierte Bilder mit sich bringen

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    | Pierre Bounin ist Rechtsanwalt bei der Herfurtner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg. Er erklärt im Interview, warum KI-generierte Bilder ggf. Rechte Dritter verletzen können und wie man dem gezielt vorbeugen kann. |

     

    Frage: Wir haben ChatGPT gebeten, Justitia mit einem Teddy zu kreuzen. Hier sehen Sie das Ergebnis. Kann ich mit diesem „Rechtsbären“ nun machen, was ich will? Also in Social Media posten oder auf meine Kanzleiwebsite setzen?

     

     

    Antwort: Nach aktueller Rechtslage liegen die Nutzungsrechte an KI-generierten Bildern, die mittels Software von OpenAI erstellt werden, grundsätzlich beim Anwender. Aber: Dies setzt voraus, dass dabei kein Material verwendet wurde, das gegen die Rechte Dritter verstößt. Gleichzeitig müssen Sie die generierte Grafik darauf hin überprüfen, ob die von der KI eingefügten oder angepassten Elemente die Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte von Dritten verletzen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die KI in dem generierten Bild ein Logo oder einen geschützten Slogan einbaut. Nutzungsrechte an den erstellten Werken werden also nur seitens OpenAI eingeräumt.