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  • · IT-Compliance, Teil 4

    Open-Source-Compliance: Vertragsbeziehungen bei der Beschaffung von Open-Source-Software

    Bild: © Rawpixel Ltd. - stock.adobe.com

    von RAin, FAin für Informationstechnologierecht Michaela Witzel, LL.M., München

    | Beim Erwerb von Open-Source-Software über einen Distributor stellt sich die Frage, ob zwischen dem Erwerber und den Rechteinhabern eine (zusätzliche) Vertragsbeziehung zustande kommt. Darüber hinaus spielt diese Fragestellung bei den im Rahmen der Verbreitung von Open-Source-Software typischerweise entstehenden Lizenzpflichten eine Rolle. Ist die Übermittlung des Lizenztexts auch für den Vertragsschluss notwendig? DR geht diesen Fragen nach. |

    Optionen zur Beschaffung von Open-Source-Software

    Bei Open-Source-Software besteht zum einen die Option, sich die gewünschten Komponenten direkt bei der jeweiligen Community zu beschaffen, zum anderen bieten Vertriebspartner („Distributoren“) Open-Source-Software zum kostenfreien Erwerb an, häufig verbunden mit kostenpflichtigen zusätzlichen Dienstleistungen. Etabliert haben sich auch die sogenannten Subscription Agreements, mit denen Supportleistungen für die überlassene Open-Source-Software angeboten werden. Aus Sicht des Erwerbers ist Klarheit wünschenswert, von welcher Seite er vertraglichen Ansprüchen ausgesetzt ist. Entscheidet sich der Erwerber ausdrücklich für eine Beschaffung über einen Distributor, wäre es vorteilhaft, wenn sich die vertraglichen Ansprüche auch auf dieses Verhältnis beschränken.

     

    Darüber hinaus spielt die Fragestellung bei den im Rahmen der Verbreitung von Open-Source-Software typischerweise entstehenden Lizenzpflichten eine Rolle. Ist die Übermittlung des Lizenztexts auch für den Vertragsschluss notwendig? Die juristische Literatur zum Thema Open Source spricht deutlich dafür, dass es zum Abschluss eines direkten Lizenzvertrags mit dem jeweiligen Rechteinhaber kommt. Ungeklärt bleibt, wie sich die unterschiedliche Behandlung von Open-Source-Software im Verhältnis zu proprietärer Software erklärt sowie ob und wie ein solcher Vertrag schuldrechtlich überhaupt zustande kommen kann.