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  • · Jahresausblick

    Neues Jahr ‒ neues Recht: Änderungen und Vorhaben 2019 im Überblick

    Bild: © corund - stock.adobe.com

    von Diplom-Wirtschaftsjurist Martin Rätze, Kanzlei Wienke & Becker, Köln

    | Das Jahr 2019 ist mit einer großen Novelle des Verpackungsrechts gestartet. Aber das ist noch nicht alles. Auch in diesem Jahr warten wieder einige neue und überarbeitete Gesetze auf Unternehmer, die Anpassungen im Geschäftsbetrieb notwendig machen. |

    Verpackungsgesetz seit 1.1.19

    Haben Sie sich vor dem Jahreswechsel bereits im neuen Verpackungsregister registriert? Wenn nicht, sollten Sie dies sehr schnell nachholen, denn ohne Registrierung darf man keine Verpackungen mehr versenden. Es gilt ein Vertriebsverbot. Darüber hinaus drohen hohe Bußgelder von bis zu 200.000 EUR ‒ zusätzlich zu Abmahnungen. Da das Register öffentlich einsehbar ist, können Mitbewerber durch eine einfache Recherche herausfinden, ob die Konkurrenz registriert ist oder nicht.

    Änderungen beim Versandhandel in die Schweiz

    Seit dem 1.1.19 gelten im Handel mit der Schweiz Änderungen beim sogenannten Kleinversand. Bis zum Jahreswechsel war bei Sendungen in die Schweiz keine Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn der Steuerbetrag unter 5 CHF lag. Dies gilt grundsätzlich auch weiterhin. Neu ist aber: Wenn ein ausländischer Unternehmer mindestens 100.000 CHF aus diesen Kleinsendungen umsetzt, wird er behandelt wie ein inländischer Unternehmer und muss sich im Schweizer MWST-Register eintragen. Und dies gilt bereits rückwirkend. Das bedeutet: Hat ein deutscher Versandhändler im Jahr 2018 mehr als 100.000 CHF Umsatz aus Kleinsendungen erwirtschaftet, ist er bereits seit 1.1.19 obligatorisch steuerpflichtig in der Schweiz.