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  • · Kanzleimanagement

    Bitte recht freundlich: Das sollten Anwälte beim Video Conferencing beachten

    Bild: © rocketclips - stock.adobe.com

    von Alexandra Buba M. A., Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

    | Viele von uns leiden mittlerweile schon qua Privatleben an der sogenannten Zoom Fatigue: Videokonferenz statt Kneipe ermüdet, die Augen wollen nicht ständig auf den Bildschirm starren, um Aufmerksamkeit zu garantieren; und permanent das eigene Gesicht will man beim gemütlichen Feierabendbier schon gar nicht sehen. Doch in der beruflichen Sphäre gibt es derzeit in etlichen Kontexten gar keine Alternative zum Video Conferencing. Worauf Anwälte dabei achten sollten, beschreibt dieser Beitrag. |

    1. Ins rechte Licht gesetzt

    Tatsächlich ist in der Welt der Videokonferenzen vieles so spaßig nicht, wie der Hashtag Ratemyskyperoom zunächst suggeriert. Bei dieser Twitter-Challenge wird der Hintergrund von Prominenten oder Medienmachern bewertet, wenn sich diese in einer Videokonferenz zeigen: Bücherregal und Weltkarte gelten dabei schon als moderne Klassiker, um als gebildet und mit globalem Horizont ausgestattet angesehen zu werden. Für die Anwaltskanzlei empfiehlt sich so gesehen beides. Auch moderne Designmöbel sind nicht schlecht oder alles andere, was das Image fördert. Doch eigentlich geht es darum erst im zweiten Schritt und einige ernsthafte Empfehlungen helfen tatsächlich, die Gesprächsatmosphäre in der virtuellen Sphäre zu verbessern, etwa ein gebührender Abstand zum Hintergrund, um nicht wie ein Entführungsopfer zu wirken, oder eine schmeichelhafte Ausleuchtung des eigenen Konterfeis.

     

    Vor diesen Feinheiten allerdings steht die Technik ‒ und die hat es in doppelter Hinsicht in sich. Denn mehr als andere sind Anwälte dem Datenschutz und der Verschwiegenheit verpflichtet. Daher gelten besondere Sorgfaltspflichten bei der Auswahl des Anbieters. Und davon gibt es nicht nur eine schier unüberschaubare Anzahl, sondern die Lösungen unterscheiden sich teilweise auch noch elementar in Bezug auf ihre Anforderungen an die technische Infrastruktur in Kanzlei und bei Mitarbeitern bzw. Mandanten.