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  • · Kanzleimanagement

    Erklärvideos: Vor- und Nachteile

    Bild: © georgejmclittle - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Grafiken, Illustrationen und Erklärfilme werden auch von Anwälten eingesetzt, z. B. als Aushang, Informationsmaterial oder in Form von Filmen zu Rechtsthemen. Oder sie beraten gewerbliche Mandanten gezielt, wenn diese solche Videos einsetzen wollen. |

    Selber Kompliziertes einfach machen

    Schwieriges einfach zu vermitteln wird immer wichtiger, wenn Produkte und Dienstleistungen beworben werden. Die Darstellung von Angeboten in sozialen Netzwerken muss neugierig machen, kurz sowie anschaulich gehalten sein und schnell die Aufmerksamkeit binden. Technische Zusammenhänge oder juristische Abläufe lassen sich mit kurzen Videos gut bewerben, die animiert oder mit ansprechenden Geschichten dargestellt werden.

     

    Aber: Video ist nicht gleich Video. Es gibt zahlreiche Stilformen, wie z. B. Legetrick- oder Produktfilme. Dass ein Arbeitgeber auch mit einem direkt vor seinem Betrieb aufgenommen Film erfolgreich sein kann, zeigt das Bewerber-Video einer norddeutschen Glaserei, das kürzlich zu einem viralen Hit wurde: www.facebook.com/glaserei.sterz/videos/1625119947569928.

     

    PRAXISTIPP | Rechtliche Themen zu visualisieren ist eine gute Sache, klappt aber nicht auf jedem Rechtsgebiet gleich gut. Wie können Kanzleien mit Erklärvideos umgehen? Eine umfassende Bilddatenbank finden Sie auf www.legalvisualization.com/rechtsvisualisierung mit vielen Anregungen und Ideen, wie sich juristische Materie mit Skizzen, Bildern und Grafiken umsetzen lässt. Achten Sie auf eine verständliche Sprache und einfache bildliche Abfolgen, die schnell verstanden werden bzw. im Gedächtnis bleiben.

     

    Know-how für andere einsetzen

    Anwälte können auch Mandanten beraten, die sich für ihr Unternehmen oder ihren Betrieb ein Video konzipieren lassen möchten. Nicht immer ist gleich ein Video notwendig. Häufig sind Schautafeln, kleine Animationen etc. eine geeignetere Lösung. Dennoch entfalten gerade Videos mit persönlicher Note eine besondere Wirkung. Sie haben den Vorteil, dass sie nicht nur authentisch und alltagsbezogen wirken. Sie heben sich auch von der zwischenzeitlichen Gewöhnung an Filme mit wiederkehrenden Schemata ab. Hier kann der Anwalt gleich zweigleisig ansetzen, indem er sich

    • ggf. auf bestimmte Mandanten/Unternehmen spezialisiert, deren visuelles Marketing ähnlich oder häufig mit denselben darzustellenden Themen verbunden ist oder
    • gezielt auf Rechtsvisualisierung konzentriert, da er weiß, wann die anschauliche Vermittlung von juristischen Problemen sinnvoll ist, und welche rechtlichen Punkte sowie Fallgestaltungen sich gut für eine Darstellung eignen.

     

    Beachten Sie | Bei der zweiten Variante kann der Anwalt auch überlegen, mit Grafikern zu kooperieren, um seine Rechtsdienstleistung professionell und abwechslungsreich mit verschiedenen Stilformen anbieten zu können. Will er beratend tätig sein, kann er sich auf Fallstricke konzentrieren, die bei der Erstellung von Filmen schnell virulent werden: z. B. Einsatz von Musik, mögliche Urheberrechtsverletzungen, die Verwendung von Logos etc.

     

    PRAXISTIPP | Einen guten ersten Überblick zum Thema bietet die Seite https://www.deutsche-startups.de/2013/06/18/22-gute-adressen-erklarvideos. Hier finden Sie Anbieter, die Konzepte für Erklärfilme erarbeiten bzw. Videos produzieren. Beispielvideos, in denen Sachverhalte kurz und knapp visuell umgesetzt werden, können Sie auch hier anschauen: https://de.mynd.com/videos, https://kopfundstift.de/die-besten-erklaervideos. Raten Sie Ihrem Mandanten, sich umfassend zu informieren und verschiedene Anbieter zu kontaktieren, bevor er sich entscheidet.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 45280979