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    Home, smart home: Senioren als potenzielle Mandanten für den Anwalt

    Bild: © Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Fast drei Viertel aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Je mehr digitale Hilfen und vernetzte IT-Struktur dabei daheim unterstützen, desto mehr sind alle Beteiligten entlastet und gepflegte Menschen können länger oder dauerhaft zu Hause leben. Für Anwälte eröffnen sich hier neue Arbeitsfelder für passgenaue Rechtsberatungen. |

    Smarthome unterstützt Ältere und Pflege zu Hause

    Ein mediales Dauerthema: das deutsche Pflegesystem und seine Grenze der Belastbarkeit. Derzeit sollen rund 80.000 Pflegekräfte fehlen (ver.di-Erhebung Mai 2018). Experten sehen einen zentralen Stützpfeiler auch in innovativen, immer weiter fortentwickelten Assistenzsystemen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, länger daheim zu wohnen. Es sind nicht nur fehlende Pflegekräfte, sondern auch die psychischen und physischen Belastungen, die dem Pflegepersonal zusetzen, denn der Beruf ist körperlich ausgesprochen belastend. Schon heute können daher Hebesysteme, Aufstehhilfen oder Roboter in Seniorenheimen die Beteiligten entlasten.

     

    Aber: Vor der Pflege im Heim steht das Smarthome, dessen engmaschige Digitalstruktur ältere Menschen immer umfassender unterstützt. Da der Bedarf hoch ist, werden die künftigen Sprünge in Sachen digitaler Technik in Wohnräumen beachtlich sein. Viele innovative Ansätze des vernetzten Heims erleichtern den Bewohnern den Umgang mit Türen, Beleuchtung und elektrischen Geräten und können auch Unfälle verhindern bzw. in Notfällen Angehörige verständigen. Aber was haben Anwälte konkret damit zu tun?

    Wenn es ums Geld geht: Finanzierungsberatung

    Anwälte können ältere Bewohner nicht nur umfassend beraten, welche Hilfen infrage kommen und wo es ggf. finanzielle Unterstützung gibt. Zwar finden Rechtsuchende auch bei Verbraucherberatungsstellen und Sozialverbänden Unterstützung. Viele ältere Mandanten schätzen jedoch eine juristische Beratung durch eine Person, die durch eine oft jahrelange Zusammenarbeit vertraut und geschätzt ist. Zumindest können Anwälte zuständige Stellen nennen oder auf informative Publikationen hinweisen. Dies können sie mit eigenen Beratungsangeboten verknüpfen, z. B. wie ein Widerspruchsverfahren bei einem abgelehnten Hilfsmittel aussieht.

     

    PRAXISTIPP | Die Broschüre „Barrierefrei umbauen und bauen ‒ mehr Lebensqualität für alle“ gibt Hinweise zu Umbaumaßnahmen, Kosten und Finanzierung. Wichtige Adressen finden Berater auch hier. Informationen zu Fördermitteln für den Smarthome-Umbau bieten diese Seiten: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Smart-Home, www.homeandsmart.de/kfw-foerderung-fuer-smart-home-umbau-sanierung

     

     

    Bild: © IWW Institut

    Was der Mandant wünscht

    Ältere Menschen verweigern sich sinnvoller Technik nicht, mögen aber oft einen kritischeren Blick darauf haben, wie große Mengen an Daten ‒ vor allem über sie selbst ‒ gespeichert und weiterverarbeitet werden: Was passiert mit den Vitaldaten, die an den Arzt gesendet werden? Muss ich in bestimmten Fällen mit höheren Versicherungsprämien rechnen, wenn ich spezielle Hilfen beantrage? Je umfassender ein Smarthome ausgestattet ist, desto mehr Daten fließen auch. Der Anwalt kann dabei aufklären und erläutern, wo Gefahren liegen, wer Zugang zu dem Datenfundus hat, ob sich dies einschränken lässt und wann das sinnvoll sein kann. Und vor allem: Er kann zu Haftungsfragen beraten, falls es zu Schäden kommt. Das können sowohl Schäden im Cyberbereich sein , also wenn die Daten älterer Mandanten im Netz abgegriffen wurden, als auch Fälle, in denen Fenster oder Türsysteme nicht richtig arbeiten und es deshalb zu Diebstählen oder sonstigen Schäden kommt. Smarthome-Technik könnte künftig stärker in das Visier virtueller Angreifer geraten, wenn sich digitale Einfallstore finden lassen. Nur ein Beispiel: der SmartThings Hub des Elektronik-Herstellers Samsung. Mehrere Sicherheitslücken im Gerät spürte die Sicherheitssparte Talos des Technologie-Unternehmens Cisco kürzlich auf, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. So hätten Dritte zumindest theoretisch via Internet einen Zugriffsversuch auf verschiedene Bereiche starten können (z. B. auf Türschlösser oder Bewegungssensoren).

     

    Auch der Gesetzgeber muss seine Vorschriften an die neuen Entwicklungen anpassen. Michael Schidlack, Vorsitzender der Fokusgruppe Smarthome im BVDW, sagt: „Verschiedene Gesetze enthalten bereits Regelungen, die für das Smarthome Anwendung finden können, z. B. das BGB oder die DS-GVO. Aber: Einige Vorschriften sind für eine alte Technik gemacht worden und sind nicht für digitale Technologien gedacht. Sie behindern damit Innovation ohne sichtbare Gründe. Unser Rechtssystem muss innovationsfreundlicher werden.“

    Zum Smarthome-Spezialisten werden

    Hat sich ein Anwalt erst einmal intensiv in die Materie eingearbeitet, besteht für ihn die attraktive Möglichkeit, Workshops oder Informationsveranstaltungen zum Thema „Smarthome in der Pflege“ anzubieten. Hier sind sowohl Gepflegte als auch Angehörige große Zielgruppen, die sich über digitale Stolpersteine oder Finanzierungsfragen informieren möchten. Möglichkeiten bieten sich bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Tagesambulanzen, aber auch lokalen Sozialverbänden, Selbsthilfegruppen, Sanitätshäusern, den örtlichen Volkshochschulen oder städtischen Einrichtungen. Auch Kooperationen mit Unternehmen oder Start-ups, die mit Smarthome-Technologie ihr Geld verdienen und bei ihren Produkten das Datenschutzrecht sowie juristische Problemstellungen berücksichtigen wollen, sind denkbar.

     

    PRAXISTIPP | Insbesondere im Bereich der E-Health-Services ist künftig mit entscheidenden Entwicklungen zu rechnen, da Gesundheitsindustrie sowie Medizintechnik hier attraktive Geschäftsfelder und Krankenkassen Einsparpotenziale sehen. Gerade sensible Gesundheitsdaten und der rechtskonforme Umgang mit ihnen werden qualifizierte Rechtsberatung nachfragen und Anwälte beschäftigen.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45453260