Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Kündigungsrecht

    Beiträge teilen auf Facebook ‒ kann gekündigt werden?

    Bild: © nanomanpro - stock.adobe.com

    von RA Heike Mareck, zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, www.kanzlei-mareck.de

    | Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten können einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden, sind aber stets an der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG zu messen. |

     

    Sachverhalt

    Der Arbeitnehmer war beim Arbeitgeber 24 Jahre beschäftigt, zunächst als Lokführer und später als Lagerist mit einem Grad der Behinderung von 50, als er wegen des Teilens einiger Facebook-Postings die außerordentliche (fristlose) Kündigung erhielt. Beim Arbeitgeber existierte eine Konzernbetriebsvereinbarung „für Gleichbehandlung und kollegiales Miteinander gegen Fremdenfeindlichkeit und antidemokratische Tendenzen“. Diese hat unter anderem folgenden Wortlaut:

     

    • Auszug aus Betriebsvereinbarung

    „… Der Anstieg rechtsextremer und fremdenfeindlicher Gewalttaten in der Bundesrepublik Deutschland fordert von allen gesellschaftlichen Gruppen aktives Handeln. Diese Taten schaden in erster Linie den Opfern von Gewalttaten, aber auch dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Unternehmen, auch der Deutschen Bahn AG, im Ausland und gefährden das kollegiale Klima in den Betrieben ... Zum anderen soll antidemokratischen und neonazistischen Tendenzen im DB-Konzern vorgebeugt und entgegen gewirkt werden ...

     

    § 3 Grundsätze (2) Die Grundsätze für Gleichbehandlung und kollegiales Miteinander im DB-Konzern umfassen insbesondere das Auftreten gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und antidemokratische sowie neonazistische Tendenzen im Betrieb, in Einrichtungen, in denen die DB AG das Hausrecht ausübt und in der Öffentlichkeit.“