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  • · Mobilität & Digitalisierung

    Selbstfahrende Autos: USA und Deutschland gehen unterschiedlich vor

    Bild: © RioPatuca Images - stock.adobe.com

    | In den USA und in Deutschland hat das Thema autonomes Fahren einen enormen Stellenwert. Aber auch wenn US-Konzerne und die deutschen Hersteller bei der Entwicklung selbstfahrender Fahrzeuge aktuellen Studien folgend weltweit führend sind, gehen sie unterschiedliche Wege. Rechtsanwalt Christian Solmecke, spezialisiert auf die Beratung der Internet- und IT-Branche und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, erklärt sie für DR. |

     

    Frage: Durch das verunfallte Uber-Fahrzeug waren die Gefahren selbstfahrender Autos erst kürzlich wieder ein Thema. Sind die Entwicklungswege zum autonomen Fahren in den USA und Deutschland ähnlich?

     

    Antwort: Nein, hier gibt es wichtige Unterschiede: Das deutsche Vorgehen ist dadurch gekennzeichnet, den Umfang der jeweils eingesetzten und aktivierbaren assistierenden und autonomisierenden Systeme von Ebene zu Ebene zu erhöhen, um nach dem Durchlaufen beim autonom fahrenden Fahrzeug anzukommen. Soweit das gegenwärtig beurteilt werden kann, handelt es sich jedoch immer noch um Fahrzeuge, die in kritischen Situationen die Intervention eines Fahrers ermöglichen bzw. erfordern.

     

    Die amerikanischen Wettbewerber, insbesondere die Google Schwester Waymo, aber auch Uber und Ford, gehen den entgegengesetzten Weg, indem sie von vornherein Fahrzeuge ohne Lenkrad, Brems- und Gaspedal entwickeln. In den USA ist die Gesetzgebung in punkto autonomes Fahren deutlich weiter. Bereits heute erlauben die US-Gesetze den kommerziellen Einsatz von selbstfahrenden Fahrzeugen. Die Zulassungsverfahren für Roboterautos sind einfacher als in Europa. Das ermöglicht es, Fahrzeugflotten mit mehreren 100 solcher Autos aufzubauen.

     

    Frage: Wurde die StVG im Frühjahr 2017 nicht auch insoweit angepasst?

     

    Antwort: Die Anpassung weist in die richtige Richtung, doch groß angelegte Tests von selbstfahrenden Autos mit dem sogenannten „Level 5“ auf öffentlichen Straßen sind damit nicht möglich. Zwar werden auch bei uns bereits automatisierte Fahrzeuge getestet, aber ausnahmslos mit Sicherheitsfahrern [Unterwegs ohne Fahrer: Das sind die Testprojekte]. Denn die Gesetzgebung in Deutschland schlägt den entgegengesetzten Weg ein. Auf unseren Straßen ist derzeit nur ein hoch- bzw. vollautomatisiertes Fahren auf „Level 3 und 4“ möglich. D. h., ein Mensch muss das System die ganze Zeit überwachen und ggf. eingreifen können. Der Fahrer trägt also immer noch die letzte Verantwortung. Automatisierte Eingriffe in die Lenkung sind in Deutschland gesetzlich bislang nur bis 10 km/h erlaubt. Bereits serienreife Automatisierungen wie im neuen Audi A8 dürfen derzeit noch nicht eingebaut werden.

     

    Frage: Wo haben die deutschen Hersteller die Nase vorn?

     

    Antwort: Bei der Entwicklung und dem flächendeckenden Einsatz von Assistenzsystemen liegen die deutschen Autohersteller aktuell weit vor der Konkurrenz.

     

    PRAXISTIPP | Eine Definition der 5-Stufen-Skala und der jeweiligen Stärke des Automatisierungsgrads, d. h. wie umfangreich das Auto Aufgaben selbst übernimmt, finden Sie hier.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45281338