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  • · Mobilität

    E-Tretroller/E-Scooter: Es geht los mit den E-Rollflitzern

    Bild: © Daniel Ernst - stock.adobe.com

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A., Leipzig

    | Smart mobil sein in Ballungsräumen: Neben neuen Konzepten von Autokonzernen und Verkehrsverbünden haben Elektroroller in vielen Metropolen ihren Raum erobert. Jetzt werden sie auch in Deutschland zugelassen. Anwälte können hier gezielt beraten ‒ und das nicht nur hinsichtlich der Pflichten im Straßenverkehr, sondern auch dazu, wie Mandanten sich richtig versichern. |

     

    Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, die Elektro-Tretrollern die „Starterlaubnis“ erteilen soll, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Sie kurven längst nicht mehr am Rande: In immer mehr Städten rollen Menschen elektrifiziert über die Wege. Eine neue Mobilität, die sich komfortabel in die beliebte Ökonomie des Teilens integriert, denn leihen kann man Elektroroller auch und je nach den Vorschriften der Verkehrsverbünde einfach in Bus, Bahn und ICE mitnehmen. Aber Vorsicht: Nur weil sie vergleichsweise langsam über die Wege gleiten, geht es nicht ohne Versicherungsschutz ‒ eine Haftpflichtversicherung ist notwendig. Der Fahrer erhält vom Versicherer eine Plakette, die er auf dem Schutzblech anbringt. Ein Führerschein ist nicht notwendig und auch eine Helmpflicht gibt es (bisher) nicht. In der Ruhrgebietsstadt Herne geht bereits ein Verleiher von E-Tretrollern an den Start.

     

    PRAXISTIPP | Die neuen E-Tretroller bieten Anwälten ein neues Beratungsfeld. So können Sie vorab in Newslettern oder Aushängen in der Kanzlei die Rechte und Pflichten von Rollerfahrern zusammenfassen. Eine informative Zusammenstellung des ADAC finden Sie hier. Vor allem sollten Sie zuraten, sich mit den schlanken Kleinfahrzeugen genau vertraut zu machen (z. B. Verhalten bei Bremsvorgängen, Unfallgefahren). Auch der Datenschutz spielt eine Rolle, denn viele E-Roller werden über Apps gebucht, die Nutzungsberechtigungen verlangen können.

     

    Angesichts der Verkehrsdichte in vielen Großstädten konkurrieren die E-Scooter mit Fußgängern, Auto- und Radfahrern um öffentlichen Raum. Die Rechtsprechung wird sich über kurz oder lang mit den Elektrorollern beschäftigen: Verkehrsverstöße und die Schuldfrage bei Unfällen stehen dann im Fokus.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45940137